Stadtarchiv
Neben den Unterlagen aus der Stadtverwaltung übernimmt das Stadtarchiv Dokumente aus privatem Besitz, die für die Geschichte der Stadt von Bedeutung sind. Es steht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der wissenschaftlichen Forschung wie auch der Stadtverwaltung offen.
Gemäss Definition des Archivgesetzes § 4 sind Archive Einrichtungen zur Bewahrung, Erschliessung und Vermittlung einer dauerhaften dokumentarischen Überlieferung, welche rechtlichen, administrativen, kulturellen und wissenschaftlichen Zwecken dient. Das Stadtarchiv Winterthur kommt diesem Auftrag für das Stadtgebiet von Winterthur nach. Es übernimmt und sichert das Schriftgut, das aus der amtlichen Tätigkeit von Behörden und Verwaltung der Stadt Winterthur hervorgeht, und ergänzt es durch die Sammlung von privatem Schriftgut zur Stadtgeschichte.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für das Stadtarchiv Winterthur bilden das Kantonale Archivgesetz vom 24.9.1995(PDF, 57 KB) und die dazugehörige Kantonale Archivverordnung vom 9.12.1998(PDF, 108 KB) sowie das Informations- und Datenschutzgesetz IDG vom 12.2.2007(PDF, 210 KB) . Das Stadtarchiv Winterthur gilt als Archiv mit Fachpersonal und hat als solches in seinem Zuständigkeitsbereich sinngemäss die gleichen Rechte wie das Staatsarchiv.