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Stadtarchiv

Das Stadtarchiv ist das Gedächtnis der Stadt Winterthur. Neben den Unterlagen aus der Stadtverwaltung übernimmt das Stadtarchiv Dokumente aus privatem Besitz, die für die Geschichte der Stadt von Bedeutung sind. Es steht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der wissenschaftlichen Forschung wie auch der Stadtverwaltung offen.

Neben den Unterlagen aus der Stadtverwaltung übernimmt das Stadtarchiv Dokumente aus privatem Besitz, die für die Geschichte der Stadt von Bedeutung sind. Es steht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der wissenschaftlichen Forschung wie auch der Stadtverwaltung offen.

Gemäss Definition des Archivgesetzes § 4 sind Archive Einrichtungen zur  Bewahrung, Erschliessung und Vermittlung einer dauerhaften  dokumentarischen Überlieferung, welche rechtlichen, administrativen,  kulturellen und wissenschaftlichen Zwecken dient. Das Stadtarchiv  Winterthur kommt diesem Auftrag für das Stadtgebiet von Winterthur nach.  Es übernimmt und sichert das Schriftgut, das aus der amtlichen  Tätigkeit von Behörden und Verwaltung der Stadt Winterthur hervorgeht,  und ergänzt es durch die Sammlung von privatem Schriftgut zur  Stadtgeschichte.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für das Stadtarchiv Winterthur bilden das Kantonale Archivgesetz vom 24.9.1995(PDF, 57 KB) und die dazugehörige Kantonale Archivverordnung vom 9.12.1998(PDF, 108 KB) sowie das Informations- und Datenschutzgesetz IDG vom 12.2.2007(PDF, 210 KB) . Das Stadtarchiv Winterthur gilt als Archiv mit Fachpersonal und hat als solches in seinem Zuständigkeitsbereich sinngemäss die gleichen Rechte wie das Staatsarchiv.

Team

Das Team besteht aus Marlis Betschart (Leitung), Lilian Banholzer, Natalie Gottlieb, Daniel Kauz, Michael Rezzoli und Caroline Schwarz.

Weitere Informationen.

Kontakt

Stadtarchiv Telefon +41 52 267 51 16

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