Zu einer der drei Parkplatzverordnungen wird eine Nachzählung notwendig
Die Winterthurer Stimmbevölkerung hat die neue Gemeindeordnung mit über 70 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Eine der drei Vorlagen zur Bewirtschaftung der Parkplätze auf öffentlichem Grund war äusserst umstritten: Aufgrund des knappen Resultats bei der Abstimmung über die «Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund» wird der Stadtrat voraussichtlich eine Nachzählung anordnen.
Die Stimmberechtigten der Stadt Winterthur haben die neue Gemeindeordnung mit über 70 Prozent Ja-Stimmen sehr deutlich angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 54 Prozent.
Bei der Vorlage zur Bewirtschaftung der Parkplätze auf öffentlichem Grund wurden zwei Verordungen angenommen: Die Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone (PBZ) mit 56,2 Prozent, die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Nachtparkierverordnung, NPV) mit 56,3 Prozent Ja.
Die städtische Abstimmung über die «Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund» ist äusserst knapp ausgefallen. Der Ja-Stimmen-Anteil beträgt 49,9 Prozent.
Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (§ 75) ordnet die wahlleitende Behörde bei einem knappen Ausgang eine Nachzählung an. Gemäss der Verordnung über die politischen Rechte (§ 49) liegt ein knapper Ausgang einer Abstimmung in der Regel dann vor, wenn der Anteil der Ja-Stimmen zwischen 49,8 und 50,2 Prozent der Summe der Ja-Stimmen und der Nein-Stimmen liegt.
Vor diesem Hintergrund wird der Stadtrat voraussichtlich eine Nachzählung anordnen. Über das weitere Vorgehen wird die Öffentlichkeit zeitnah informiert.