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Zehn Jahre KESB: Aus dem Arbeitsalltag der Behörde

04.07.2023
Vor zehn Jahren trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft und machte damit auch die Schaffung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nötig. Im aktuellen Jahresbericht blickt die KESB Winterthur-Andelfingen zurück auf die Aufbauarbeit und die turbulente Anfangsphase der neuen Behörde und zeigt auf, wie sich der Arbeitsalltag der Mitarbeitenden in den letzten zehn Jahren gewandelt hat.

Vor zehn Jahren trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft und machte damit auch die Schaffung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nötig. Im aktuellen Jahresbericht blickt die KESB Winterthur-Andelfingen zurück auf die Aufbauarbeit und die turbulente Anfangsphase der neuen Behörde und zeigt auf, wie sich der Arbeitsalltag der Mitarbeitenden in den letzten zehn Jahren gewandelt hat.

Der aktuelle Jahresbericht lässt die Mitarbeitenden der KESB zu Wort kommen, von Lernenden über Kanzleimitarbeitende bis hin zu Behördenmitglieder. Sie schildern, wie sie die ersten Jahre der KESB erlebt haben, womit sie im Alltag konfrontiert werden und welche Missverständnisse ausgeräumt werden müssen. Seit 2013 ersetzt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB die Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden. Die Stadt Winterthur und damals 45 Gemeinden schlossen sich zu einer gemeinsamen KESB für die beiden Bezirke Winterthur und Andelfingen zusammen. Entstanden ist eine der grössten KESB der Schweiz mit mittlerweile über 200 000 Personen in ihrem Zuständigkeitsgebiet.

Verfahren und Massnahmen

Im Kindesschutz wurden im Laufe des letzten Jahres 3004 Verfahren neu eröffnet (Vorjahr: 2936), im Erwachsenenschutz 3503 (Vorjahr: 2978). 6093 Verfahren wurden abgeschlossen. Die häufigsten behördlichen Massnahmen sind die Beistandschaften, die durch berufliche oder private Mandatspersonen geführt werden. Braucht es sie nicht mehr, hebt die KESB die Beistandschaften wieder auf. Bei den erwachsenen Personen stieg die Zahl der laufenden Beistandschaften auf 2096 (Vorjahr: 1972), bei den Minderjährigen auf 1039 (Vorjahr: 1031).

Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die KESB wird nur dann aktiv, wenn es einen gesetzlichen Auftrag für ihr Handeln gibt. Die Arbeit der KESB erfolgt im Rahmen eines Verfahrens, das durch einen Antrag, eine Meldung oder von Amtes wegen ausgelöst wird.
Eine Kernaufgabe liegt darin, für den Schutz von Personen zu sorgen, wenn diese nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst, durch Angehörige oder durch Fachpersonen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand oder eine Beiständin ein.

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