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Wohnüberbauung auf dem «Hagmann-Areal» in Seen

14.03.2014
Auf dem «Hagmann-Areal» in unmittelbarer Nähe der S-Bahnstation Seen ist eine Wohnüberbauung mit preisgünstigen Mietwohnungen geplant. Aufgrund der sehr guten Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr soll das Areal massvoll verdichtet und autoarmes Wohnen angestrebt werden. Der bestehende Gewerbeteil soll beibehalten werden. Um das Projekt realisieren zu können, muss ein privater Gestaltungsplan festgesetzt werden.

Auf dem «Hagmann-Areal» in unmittelbarer Nähe der S-Bahnstation Seen ist eine Wohnüberbauung mit preisgünstigen Mietwohnungen geplant. Aufgrund der sehr guten Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr soll das Areal massvoll verdichtet und autoarmes Wohnen angestrebt werden. Der bestehende Gewerbeteil soll beibehalten werden. Um das Projekt realisieren zu können, muss ein privater Gestaltungsplan festgesetzt werden.

Das «Hagmann-Areal» liegt in unmittelbarer Nähe der S-Bahnstation Winterthur-Seen. Das Areal ist rund 16 000 m2 gross. Im Oktober 2011 hat die Familie Hagmann mit sieben Architekturbüros einen Projektwettbewerb durchgeführt. Die Jury hat sich einstimmig für das städtebaulich und architektonisch überzeugende Projekt «Frühling» der Architektengemeinschaft weberbrunner architekten ag / soppelsa architekten entschieden. Das Projekt sieht eine Wohnsiedlung mit guter sozialer Durchmischung und günstigen, nachhaltig gebauten und zu betreibenden rund 120 Wohnungen vor. Aufgrund der sehr guten Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr werden eine massvolle Verdichtung und eine minimale Anzahl an oberirdischen Parkplätzen angestrebt. Damit die Überbauung den Arealbonus für das verdichtete Bauen erhalten kann, muss sie besonders gut gestaltet sein und unter anderem im Minergie-P-Standard oder in einem gleichwertigen Standard gebaut werden.

Das Projekt «Frühling» weicht hauptsächlich in einem Punkt (Ausnützungsbonus von insgesamt 15 %, wovon 10 % Arealüberbauungsbonus sind) von der geltenden Bau- und Zonenordnung ab. Deshalb muss vorgängig zum eigentlichen Baubewilligungsverfahren in einem privaten Gestaltungsplan der Zweck der Überbauung, die Baubereiche, die maximale Höhe, die Geschosszahlen, die Abstände, die Ausnützung, der Freiraum, die Erschliessung, die Parkierung, der Lärmschutz, die Energie, die Etappierung und die Gestaltung der Überbauung planungsrechtlich festgelegt werden.

Der private Gestaltungsplan «Hagmann-Areal» wurde vom 14. Juni bis 16. August 2013 öffentlich aufgelegt. Mit zwei Einwendungen wurden vor allem Bedenken geäussert, dass die Überbauung zu einer Riegelbildung führen könnte und dass sich die Baufelder zu nah an der Grundstrasse befinden würden. Diesen beiden Hauptanliegen wurde bei der Überarbeitung des Gestaltungsplans Rechnung getragen. Der private Gestaltungsplan «Hagmann-Areal» wird nun dem Grossen Gemeinderat zur Zustimmung beantragt und muss anschliessend noch von der Baudirektion Kanton Zürich genehmigt werden.

Gestaltungsplan (§ 83 Planungs- und Baugesetz)

Mit Gestaltungsplänen werden für bestimmt umgrenzte Gebiete Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten bindend festgelegt. Dabei darf von den Bestimmungen über die Regelbauweise und von den kantonalen Mindestabständen abgewichen werden (§ 83 PBG). Mit diesem Instrument lassen sich geeignete ortsbaulich Strukturen und gestalterischen Anforderung an künftige Projekte detaillierter festlegen.

Arealüberbauungen (Art. 64 Bau- und Zonenordnung)

Die zonengemässe Vollgeschosszahl darf um ein Vollgeschoss erhöht werden. Beträgt die Arealfläche in drei- und viergeschossigen Zonen mindestens 8000 m2, darf die zonengemässe Vollgeschosszahl um zwei Vollgeschosse erhöht werden.

Dateien
Typ Titel Grösse
pdf40129501721.pdf 1.6 MB

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