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Winterthur überträgt Baurecht der Stiftung St. Urban

17.04.2015
Das Altersheim St. Urban geht an die Stiftung St. Urban über, die das Altersheim seit je her betreibt. Sie kauft der Stadt Winterthur das Baurecht zu Lasten der Liegenschaft an der Seenerstrasse 191 ab; der Kaufpreis beträgt 7,42 Millionen Franken.

Das Altersheim St. Urban geht an die Stiftung St. Urban über, die das Altersheim seit je her betreibt. Sie kauft der Stadt Winterthur das Baurecht zu Lasten der Liegenschaft an der Seenerstrasse 191 ab; der Kaufpreis beträgt 7,42 Millionen Franken. Die Baurechts-Übertragung hat für beide Parteien Vorteile: Als Eigentümerin kann die Stiftung in Zukunft in eigener Kompetenz über Unterhalt und Erneuerung ihres Altersheims bestimmen. Für die Stadt Winterthur führt der Verkauf zu einer administrativen und finanziellen Entlastung. Der Verkauf des Baurechts unterliegt dem Beschluss des Grossen Gemeinderats.

2011 wurde schweizweit ein neues System der Pflegefinanzierung eingeführt. Die Stadt Winterthur ist seither verpflichtet, wesentliche Beiträge an die Pflegekosten auszurichten – auch an private Leistungserbringer wie die Stiftung St. Urban. Die Institutionen ihrerseits sind verpflichtet, in ihrer Kostenrechnung die Kosten für Pflege, Betreuung und Hotellerie transparent auszuweisen und entsprechend zu verrechnen. Früher bestand die Leistung der Stadt Winterthur zugunsten des Altersheims St. Urban darin, die Liegenschaft zu unterhalten und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des Systemwechsels in der Pflegefinanzierung ist ein solches Unterstützungsmodell heute nicht mehr angezeigt.

Vorteile für beide Parteien

Vor diesem Hintergrund sind die Stiftung St. Urban und die Stadt Winterthur übereingekommen, dass eine Übertragung des bestehenden Baurechts an der Liegenschaft an die Stiftung St. Urban die beste Lösung ist. Dieses Vorgehen klärt die organisatorischen und finanziellen Verbindlichkeiten auf ideale Weise: Die Stadt Winterthur bleibt für die gesetzliche Restfinanzierung der Pflege verantwortlich. Die Stiftung St. Urban übernimmt das Baurecht zu dem im Baurechtsvertrag festgelegten Preis von zwei Drittel des aktuellen Verkehrswerts, abzüglich der Subventionen von Bund und Kanton, was einen Kaufpreis von 7,42 Millionen Franken ergibt. Die Stiftung kann neu in eigener Verantwortung und Kompetenz die Liegenschaft unterhalten und verwalten. Der Verkauf des Baurechts unterliegt dem Beschluss des Grossen Gemeinderats.

Ein Blick zurück

Die römisch-katholische Kirchgemeinde Winterthur errichtete 1981 die Stiftung St. Urban und räumte ihr auf einem eigenen Grundstück ein Baurecht für die Errichtung eines Altersheims ein. Die Stiftung St. Urban wiederum übertrug das Baurecht 1985 der Stadt Winterthur. Grund dafür war, dass nur Gemeinden für den Bau eines Altersheims kantonale Beiträge beziehen konnten, nicht aber eine Stiftung. 1986 sprachen sich die Stimmberechtigten der Stadt Winterthur für einen Kredit von 15,6 Millionen Franken für den Bau des Altersheim St. Urban aus.

Langzeitpflege in der Stadt Winterthur

Die Stadt Winterthur besitzt und betreibt selber fünf Alterszentren und deckt damit rund 60 Prozent des aktuellen Platzbedarfs für pflegebedürftige Menschen ab. Verschiedene private Institutionen – zum Teil mit langer Tradition – decken den restlichen Bedarf ab.

Das Altersheim St. Urban bietet für rund 80 Seniorinnen und Senioren mit Wohnsitz in Winterthur begleitete und unterstützende Wohnformen an. In drei Wohngruppen leben die Bewohnerinnen und Bewohner in familiärem Umfeld zusammen. In einer vierten Gruppe (Pflegegruppe) werden Bewohnerinnen und Bewohner mit unterschiedlicher Pflegeintensität betreut. Zur Stiftung St. Urban gehört auch das Freitaghaus am Steinackerweg 2. Es bietet zwölf Menschen mit Demenz ein ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechendes Zuhause.

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