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Winterthur fördert energieeffiziente Haushaltsgeräte

30.03.2026
Stadtwerk Winterthur unterstützt den Ersatz alter, ineffizienter und stromfressender Geräte in Winterthurer Liegenschaften durch stromsparende Modelle. Damit schafft der Energieversorger finanzielle Anreize für eine Reduktion des Stromkonsums und erfüllt Vorgaben des Bundes.
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Symbolbild zur Förderung von energieeffizienten Haushaltsgeräten

Stadtwerk Winterthur unterstützt den Ersatz alter, ineffizienter und stromfressender Geräte in Winterthurer Liegenschaften durch stromsparende Modelle. Damit schafft der Energieversorger finanzielle Anreize für eine Reduktion des Stromkonsums und erfüllt Vorgaben des Bundes.

Stadtwerk Winterthur unterstützt neu den Kauf neuer und besonders effizienter Haushaltsgeräte mit einem finanziellen Beitrag. Unterstützungsberechtigt sind Geräte, die ab 1. April 2026 gekauft wurden und vom Bund definierte Effizienzkriterien erfüllen. Voraussetzung ist zudem, dass das neue Gerät ein altes, ineffizientes Haushaltsgerät ersetzt. Der Unterstützungsbeitrag kann erst nach dem Kauf beantragt werden.

Gefördert werden beispielsweise Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler oder Wäschetrockner. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Effizienz des neuen Geräts: Je höher die Effizienzklasse, desto höher fällt der Unterstützungsbeitrag aus. Besonders sparsame Geräte werden aktuell mit bis zu 100 Franken unterstützt.

Abwicklung durch Topten

Die Abwicklung der Anträge und die Auszahlung der Unterstützungsbeiträge erfolgen durch Topten. Die unabhängige Online-Vergleichsplattform unterstützt Konsumentinnen und Konsumenten dabei, energieeffiziente Produkte zu finden. Im Auftrag von Stadtwerk Winterthur prüft Topten die eingereichten Anträge und stellt sicher, dass diese die geforderten Kriterien erfüllen. So wird gewährleistet, dass nur besonders effiziente Geräte unterstützt werden.

Mit diesem Engagement leistet Stadtwerk Winterthur einen Beitrag zur Senkung des Stromverbrauchs und für eine nachhaltige Energiezukunft. Die rechtliche Grundlage bildet die neue Stromgesetzgebung, der sogenannte Mantelerlass, welche die Schweizer Stimmbevölkerung im Jahr 2024 angenommen hat. Damit ist auch eine Reduktion des Schweizer Stromkonsums als Ziel verbunden. Energieversorger wie Stadtwerk Winterthur sind in diesem Zusammenhang verpflichtet, Massnahmen zur allgemeinen Steigerung der Stromeffizienz umzusetzen und nachzuweisen. Finanziert werden die Unterstützungsbeiträge über die Stromtarife.

Link zur Förderung von energieeffizienten Geräten

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