Weitere Rückstellung für Pensionskasse beschlossen
Für die nachhaltige Sanierung der Pensionskasse der Stadt Winterthur hat der Stadtrat eine weitere Rückstellung beschlossen. In diesem Zusammenhang prüft er auch die Ausfinanzierung auf der Basis des sogenannten Annuitätenmodells. Die konkrete Vorlage kommt vor Parlament und Volk.
Die Pensionskasse der Stadt Winterthur hat ein neues Vorsorgemodell beschlossen, das im Jahr 2020 in Kraft treten soll. Die Umstellung auf das neue Modell verursacht Kosten von rund 160 Millionen Franken. Per 31.12.2016 beträgt die Unterdeckung ca. 110 Millionen Franken. Das neue Rechnungsmodell «HRM2» schreibt vor, dass für mit grosser Wahrscheinlichkeit anfallende Verbindlichkeiten Rückstellungen vorzunehmen sind. Aus diesen Gründen hat der Stadtrat entschieden, eine weitere Rückstellung von 144 Millionen Franken vorzunehmen.
Die Sanierung könnte mit einer Verlängerung und Erhöhung der Sanierungsbeiträge erfolgen. Dabei ist aber davon auszugehen, dass die Sanierungsdauer mehr als zwanzig Jahre betragen würde. Dies ist gemäss den Vorgaben der beruflichen Vorsorge eine viel zu lange, nicht zulässige Dauer. Der Stadtrat wird daher insbesondere eine Ausfinanzierung in Form einer sogenannten Annuitätenschuld prüfen. Dieses Modell ist dem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen vorbehalten. Die Stadt übernimmt in diesem Modell den Fehlbetrag und bezahlt diesen in jährlichen Tranchen über einen längeren Zeitraum.
Das Modell bietet für die Stadt und die Pensionskasse Vorteile: Die Pensionskasse verfügt sofort über einen Deckungsgrad von 100 Prozent. Entsprechend entfallen die Sanierungsbeiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Dies entlastet die Erfolgsrechnung und erhöht die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin. Die Pensionskasse besitzt eine höhere Risikofähigkeit und kann allenfalls sogar eine Wertschwankungsreserve bilden.
Der Stadtrat wird die Möglichkeiten aber nun zuerst vertieft prüfen. Ebenso muss abgeklärt werden, wie die weiteren angeschlossenen Arbeitgeber sich beteiligen werden. Nach der genauen Überprüfung aller Aspekte wird der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat zu Handen der Volksabstimmung Antrag stellen.