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Vorprüfung der Volksinitiative «Rettet den Holidi (holidi.ch)»

12.12.2013
Der Stadtrat hat festgestellt, dass die zur Vorprüfung eingereichte Unterschriftenliste für eine kommunale Volksinitiative «Rettet den Holidi (holidi.ch)» den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte entspricht.

Der Stadtrat hat festgestellt, dass die zur Vorprüfung eingereichte Unterschriftenliste für eine kommunale Volksinitiative «Rettet den Holidi (holidi.ch)» den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte entspricht. Die Initiative wurde daher heute, 12. Dezember 2013, amtlich publiziert. Ab diesem Datum haben die Initianten ein halbes Jahr Zeit, die notwendigen Unterschriften zu sammeln. Die Initiative verlangt in ihrem Kern, dass die Holzfigur «Holidi» am Oberen Graben restauriert oder durch eine identische Kopie ersetzt werden soll. Bei der Vorprüfung werden Volksinitiativen nur hinsichtlich ihrer äusseren, formalen Gültigkeit beurteilt. Über die inhaltliche Gültigkeit von kommunalen Volksbegehren wird erst nach ihrem Zustandekommen durch den Grossen Gemeinderat entschieden. Der Stadtrat hat dann Bericht und Antrag zur Rechtmässigkeit des Initiativgegenstands zu erstatten. Im Hinblick darauf ist dem Initiativkomitee im vorliegenden Fall bereits mitgeteilt worden, dass seitens der Stadtkanzlei erhebliche Bedenken betreffend die inhaltliche Gültigkeit der vorgeprüften Volksinitiative bestehen.

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