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Vorläufig Aufgenommene: Integration bleibt zentral

29.06.2018
Ab 1. Juli 2018 werden vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Zürich nicht mehr von der Sozialhilfe unterstützt. Gemäss einem Volksentscheid erhalten sie nur noch Asylfürsorge, die in Bezug auf den Grundbedarf rund ein Drittel tiefer ausfällt. Die Stadt Winterthur muss dennoch mit Mehrkosten in Millionenhöhe rechnen, da sie für die Integration dieser rund 550 Personen zuständig ist.

Ab 1. Juli 2018 werden vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Zürich nicht mehr von der Sozialhilfe unterstützt. Gemäss einem Volksentscheid erhalten sie nur noch Asylfürsorge, die in Bezug auf den Grundbedarf rund ein Drittel tiefer ausfällt. Die Stadt Winterthur muss dennoch mit Mehrkosten in Millionenhöhe rechnen, da sie für die Integration dieser rund 550 Personen zuständig ist.

Im September 2017 stimmte die Zürcher Stimmbevölkerung einer Änderung des Sozialhilfegesetzes zu, welche die Aufhebung von Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene zur Folge hat. Auf Antrag des Stadtrates hatte der Grosse Gemeinderat der Stadt Winterthur – wie 25 weitere Gemeinden auch – gegen die Vorlage das Referendum ergriffen, weil sie zu einer Kosteverlagerung und damit zu Mehrkosten für die Gemeinden führt. Die Änderungen sind seit dem März 2018 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis am 30. Juni 2018.

Was sich ändert

Neu wird die Stadt Winterthur vom Kanton Zürich nur noch 36 Franken pro Tag und vorläufig aufgenommener Person erhalten und dies während längstens sieben Jahren. Bisher wurden die effektiven Kosten für den Lebensunterhalt gemäss Sozialhilfe und für notwendige Integrationsmassnahmen vom Kanton während zehn Jahren finanziert. Das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich setzte bisher klare Regeln für die Unterstützung von Bedürftigen, so beträgt der Grundbedarf für eine Einzelperson 986 Franken. In der Verordnung zur Asylfürsorge fehlen solche Vorgaben.

Umsetzung in der Stadt Winterthur

Die Sozialhilfebehörde der Stadt Winterthur hat daher entschieden, die Empfehlungen der Sozialkonferenz Kanton Zürich zu übernehmen. Diese empfiehlt als Grundbedarf für einen Einpersonenhaushalt 690 Franken pro Monat, für eine vierköpfige Familie 1477 Franken. Aus dem Grundbedarf müssen vorläufig Aufgenommene alle Ausgaben ausser die Wohn- und Krankheitskosten decken. Dies umfassen insbesondere Auslagen für Lebensmittel, Kleider, Haushalt, Hygiene, Transport, Kommunikationsmittel und Freizeit. In der Stadt Winterthur sind 546 Personen (Kinder mitgerechnet) von der neuen Regelung betroffen, sie kommen unter anderem aus Syrien, Eritrea und Afghanistan.

Integration ist gesetzlich vorgeschrieben

Vorläufig Aufgenommene bleiben zur Mehrheit lange oder für immer in der Schweiz. Gemäss Bundesrecht (Ausländergesetz und Integrationsverordnung) sind sie beruflich und sozial zu integrieren. Mit der Integrationsagenda, die der Bundesrat im April verabschiedet hat, legt er neu verbindliche Integrationsziele bei Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen fest und erhöht die Integrationspauschale zuhanden der Kantone. Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ist auch aus ökonomischen und sozialpolitischen Gründen anzustreben. Zu einer gelingenden Integration tragen die Wohnsituation, die Arbeit und die Schule sowie die Möglichkeit, am lokalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, bei. Die Stadt Winterthur wird daher keine Wohnungswechsel erzwingen und notwendige Integrationsmassnahmen über das ordentliche städtische Budget finanzieren. Die Stadt hat zudem festgestellt, dass kurzfristig erstellte, betreute Kollektivunterkünfte für Flüchtlinge der Stadt zumeist teurer zu stehen kommen, als günstige Mieten im regulären Wohnungsmarkt.

Finanzielle Folgen für die Stadt

Da die Kantonsbeiträge die Aufwendungen für Integration und Wohnen nicht mehr decken, hat die Stadt Winterthur dafür für das laufende Jahr 1,3 Millionen Franken budgetiert. Für 2019 dürften sich die Kosten auf über 3 Millionen belaufen. In den Folgejahren ist mit weiteren Steigerungen zu rechnen, da der Kanton nur noch sieben Jahre lang mitfinanziert.

Zusammenarbeit in der Region

Bisher hatten der Bezirk Andelfingen und die einzelnen Gemeinden des Bezirks Winterthur die Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene an den Bereich Asyl der Stadt Winterthur delegiert. Die Zusammenarbeit mit dem Bezirk Andelfingen wird ab 1. Juli mit den neuen Regelungen der Asylfürsorge weitergeführt. Für die einzelnen Gemeinden des Bezirks Winterthur wurden individuelle Nachfolgelösungen gefunden. Mittelfristig wird die Stadt Winterthur diese Dienstleistung nicht mehr für einzelne Gemeinden anbieten.

Weitere Informationen: Sozialkonferenz Kanton Zürich, Empfehlungen Geldleistungen für vorläufig aufgenommene Ausländer mit Aufenthaltsstatus F

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