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Voraussetzungen für Umfeldentwicklung sind erfüllt

31.03.2015
Mit der Inkraftsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans Umfeld Hegi durch den Stadtrat auf den 1. Mai 2015 wird ein langjähriger Planungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Im Februar 2014 hat bereits der Grosse Gemeinderat das Gesamtpaket Planungszone Neuhegi-Grüze und damit auch den Gestaltungsplan Umfeld Hegi festgesetzt. Im Dezember erteilte die kantonale Baudirektion die abschliessende Genehmigung. Mit der kürzlich erfolgten Unterschrift aller Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer unter den Landumlegungs- und Erschliessungsvertrag Umfeld Hegi wurde die letzte Bedingung erfüllt, damit der Stadtrat den Gestaltungsplan in Kraft setzen konnte.

Mit der Inkraftsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans Umfeld Hegi durch den Stadtrat auf den 1. Mai 2015 wird ein langjähriger Planungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Im Februar 2014 hat bereits der Grosse Gemeinderat das Gesamtpaket Planungszone Neuhegi-Grüze und damit auch den Gestaltungsplan Umfeld Hegi festgesetzt. Im Dezember erteilte die kantonale Baudirektion die abschliessende Genehmigung. Mit der kürzlich erfolgten Unterschrift aller Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer unter den Landumlegungs- und Erschliessungsvertrag Umfeld Hegi wurde die letzte Bedingung erfüllt, damit der Stadtrat den Gestaltungsplan in Kraft setzen konnte.

Das zweite urbane Zentrum Neuhegi-Grüze wird nicht von heute auf morgen entstehen. Der vorliegende öffentliche Gestaltungsplan schafft die Voraussetzungen für eine attraktive, etappierte Entwicklung im Interesse von Privaten und Öffentlichkeit im Umfeld der S-Bahn-Station Hegi – einer der drei Bahnstationen am Gebietsrand. Die Inkraftsetzung des Gestaltungsplanes ist der Schlusspunkt einer mehrjährigen Planung im Teilgebiet Umfeld Hegi. Der erfolgreiche Abschluss ist nicht zuletzt das Resultat einer guten Zusammenarbeit mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. In einem gemeinsam unterzeichneten Landumlegungs- und Erschliessungsvertrag verpflichtet sich die beteiligte Eigentümerschaft im Gegenzug zur Um- und Aufzonung, die lokalen Freiraum- und Erschliessungsinfrastrukturen zu finanzieren und das dafür benötigte Land entschädigungslos abzutreten. So wird es möglich, mit einem Parkband zwischen Eulachpark und S-Bahn Station Hegi an die Erfolgsgeschichte Eulachpark anzuknüpfen. Die neuen Freiräume bringen einen Qualitätsgewinn für alle: für die bisher und zukünftig im Gebiet Arbeitenden und Wohnenden wie auch für die benachbarten Quartiere.

Die verbindlichen planerischen Voraussetzungen für eine städtebaulich und freiräumlich attraktive Umfeldentwicklung liegen somit vor. Im Perimeter des Gestaltungsplanes können, abhängig von der konkreten Nutzung, 1500 bis 3000 Arbeitsplätze entstehen und Wohnungen für ca. 1100 Einwohnerinnen und Einwohner realisiert werden. Der Entscheid über den effektiven Zeitpunkt der etappenweisen baulichen Realisierung liegt bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. Zur Projekterarbeitung muss auf drei Baufeldern jeweils ein Konkurrenzverfahren durchgeführt bzw. auf einem Baufeld ein detaillierter Gestaltungsplan erarbeitet werden.

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