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Von Städtepartnerschaft unterstütztes Projekt der Auslandhilfe vorzeitig abgebrochen

21.11.2022
Das von der Städtepartnerschaft Frauenfeld-Schaffhausen-St.Gallen-Winterthur unterstützte Projekt «My Body, My Right, My Future» der Stiftung Horyzon muss vorzeitig beendet werden. Grund dafür sind Schwierigkeiten zwischen der Stiftung und ihrer Partnerorganisation vor Ort im Südsudan.

Das von der Städtepartnerschaft Frauenfeld-Schaffhausen-St.Gallen-Winterthur unterstützte Projekt «My Body, My Right, My Future» der Stiftung Horyzon muss vorzeitig beendet werden. Grund dafür sind Schwierigkeiten zwischen der Stiftung und ihrer Partnerorganisation vor Ort im Südsudan.

Im Jahr 2022 hat die Städtepartnerschaft Frauenfeld-Schaffhausen-St.Gallen-Winterthur erstmals ein Entwicklungsprojekt im Südsudan unterstützt. «My Body, My Right, My Future» der Stiftung Horyzon hat zum Ziel, Mädchen und Frauen im Südsudan aufzuklären und ihnen einen Ausweg aus dem Teufelskreis aus sexueller Gewalt, grosser Armut und mangelnder Schulbildung aufzuzeigen.

Nun muss das Projekt vorzeitig beendet werden, wie Horyzon die Städtepartnerschaft wissen liess. Grund dafür sind einerseits Sicherheitsbedenken für die Mitarbeitenden vor Ort und andererseits ein Leitungswechsel bei der Partnerorganisation YMCA Südsudan und den damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Projektkommunikation und -umsetzung. Eine projektbezogene Verwendung der Gelder kann gemäss Stiftung nicht mehr gewährleistet werden.

Die Stiftung Horyzon wird der Städtepartnerschaft den Anteil der noch nicht eingesetzten Unterstützungsgelder in der Höhe von rund 200 000 Franken – vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung – umgehend zurückerstatten. Diese werden dann anteilmässig an die Städte verteilt.

Auslandhilfeprojekt der Städtepartnerschaft

Die Städtepartnerschaft Frauenfeld-Schaffhausen-St.Gallen-Winterthur unterstützt jährlich ein Auslandhilfeprojekt. Diese finanzielle Unterstützung beträgt insgesamt 275 000 Franken, wovon sich der Anteil der Stadt Winterthur auf 108 000 Franken beläuft. Ein Fachgremium bestehend aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der vier Städte sichtet aufgrund festgelegter Auswahlkriterien die innerhalb der Frist eingegangenen Unterstützungsgesuche und trifft eine Vorauswahl. Aus dieser Vorauswahl wählt anschliessend die Städtepartnerschaft ein Projekt zur Unterstützung aus.

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