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Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben»: Teilweise Gültigkeit und Gegenvorschlag

20.05.2021
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» als teilweise gültig zu erklären. Zudem hat der Stadtrat entschieden, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» als teilweise gültig zu erklären. Zudem hat der Stadtrat entschieden, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Am 10. November 2020 reichte das Initiativkomitee die kommunale Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» ein. Sie verlangt die Einführung eines Mindestlohns von 23 Franken pro Stunde auf dem Gebiet der Stadt Winterthur. Mit demselben Inhalt wurden Initiativen in den Städten Zürich und Kloten eingereicht.

Inzwischen hat die Stadt Winterthur die vorgeschriebene rechtlichen Prüfung der Initiative vorgenommen. Sie kommt zum Schluss, dass die meisten Elemente gültig sind. Lediglich die Schaffung einer Kontrollkommission, die aus Vertretenden der Stadt, der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden besteht, ist nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar. Aus diesem Grund wird der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat beantragen, die Initiative für teilweise gültig zu erklären.

Im Weiteren hat der Stadtrat entschieden, der Initiative einen Gegenvorschlag entgegen zu setzen. Er soll Umsetzungsfragen klären, welche die Initiative offen lässt. Der Stadtrat hat das Departement Soziales mit der Ausarbeitung des Gegenvorschlags bis anfangs März 2022 beauftragt. Danach geht das Geschäft an den Grossen Gemeinderat.

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