Volksabstimmung zur «Neuen Parkplatzverordnung»
Der Grosse Gemeinderat hat am 13. April 2015 die Vorlage «Neue Parkplatzverordnung» (PPVO) beschlossen. Gegen diesen Beschluss wurde das Behördenreferendum ergriffen. Deshalb findet nun am 18. Oktober 2015 eine Volksabstimmung statt. Der Stadtrat empfiehlt den Stimmberechtigten, die Vorlage abzulehnen. Seiner Ansicht nach ist sie in der vorliegenden Fassung für das Gewerbe zu einschränkend.
Am 13. April 2015 lagen dem Grossen Gemeinderat anlässlich der Parlamentsdebatte zur Vorlage «Neue Parkplatzverordnung» (PPVO) insgesamt 26 Anträge zur Bereinigung vor. Darunter waren auch Anträge für eine wirtschaftsfreundlichere Ausgestaltung (sprich mehr Flexibilität bei den zu erstellenden und zu erhaltenden Parkplätzen) der neuen PPVO. Gemäss 12-Jahres-Strategie des Stadtrates ist es ein Ziel, die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch gute Rahmenbedingungen zu fördern und bestehende Arbeitsplätze zu erhalten. Nach Auffassung des Stadtrates sollte die neue PPVO hier einen positiveren Beitrag leisten. Deshalb hat er von den 26 Anträgen im Grossen Gemeinderat diejenigen unterstützt, die eine wirtschaftsfreundlichere Ausgestaltung zum Ziel hatten. Der Stadtrat musste aber zur Kenntnis nehmen, dass von den Anträgen für eine flexiblere Ausgestaltung der Vorlage nur ein einziger eine Mehrheit im Parlament fand.
Der Stadtrat empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten, die Vorlage «Neue Parkplatzverordnung» abzulehnen. Seiner Ansicht nach ist sie in der vorliegenden Fassung für das Gewerbe zu einschränkend.
Das Departement Bau erarbeitet die Abstimmungsweisung. Sie wird der Ratsleitung des Grossen Gemeinderates zur Beratung und Genehmigung sowie dem Stadtrat zur Kenntnis zugeleitet. Die Ratsleitung wird für die öffentliche Vorstellung der Abstimmungsvorlage sorgen.