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Verzicht auf Weiterführung der städtischen Rechtsberatungsstelle

03.12.2020
Die mehr als hundertjährige städtische unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle wird nicht weitergeführt. Das Angebot wurde in den letzten Jahren immer weniger genutzt, weil es heute diverse andere Stellen gibt, die niederschwellig Rechtsberatungen anbieten

Die mehr als hundertjährige städtische unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle wird nicht weitergeführt. Das Angebot wurde in den letzten Jahren immer weniger genutzt, weil es heute diverse andere Stellen gibt, die niederschwellig Rechtsberatungen anbieten.

Die unentgeltliche städtische Rechtsauskunftsstelle wurde im Jahr 1909 gegründet, damit auch Personen mit wenig finanziellen Mitteln Auskunft zu Rechtsfragen erhalten können. In den letzten Jahren ist der Bedarf nach dem städtischen Angebot kontinuierlich gesunken. Anders als damals gibt es heute diverse andere Möglichkeiten, sich schnell und unkompliziert über rechtliche Fragestellungen zu informieren. So bietet zum Beispiel das Bezirksgericht Winterthur mehrmals pro Woche die Möglichkeit, sich bei Miet-, Arbeits- oder Familienrechtsfragen kostenlos persönlich beraten zu lassen. Rechtliche Auskünfte erteilen auch diverse private Organisationen wie zum Beispiel der Zürcher Anwaltsverband oder die Frauenzentrale Winterthur, welche dafür auch finanzielle Beiträge der Stadt Winterthur erhält. Zudem gibt es heutzutage zu den unterschiedlichsten Rechtsfragen online gut auffindbare und gut verständliche Informationen.

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