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Verzicht auf Unterschutzstellung Mehrfamilienhaus an der Neuwiesenstrasse

19.02.2016
Die Liegenschaft Salstrasse 20 an der Neuwiesenstrasse wird nicht unter Schutz gestellt. Der entsprechende Beschluss des Stadtrates wurde heute publiziert.

Die Liegenschaft Salstrasse 20 an der Neuwiesenstrasse wird nicht unter Schutz gestellt. Der entsprechende Beschluss des Stadtrates wurde heute publiziert. Die Liegenschaft ist nicht im Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur aufgeführt. Gemäss Planungs- und Baugesetz musste die Stadt dennoch eine Unterschutzstellung prüfen, nachdem die Eigentümerin der Liegenschaft ein Baugesuch für einen Neubau eingereicht hatte.

Am 22. März 2006 hat der Stadtrat das neue Inventar der schutzwürdigen kommunalen Baudenkmäler festgesetzt. Das Inventar wurde in einem längeren partizipativen Prozess erarbeitet. So wurden unter anderen auch der Heimatschutzverband Winterthur und der Hauseigentümerverband Region Winterthur beigezogen. Die Liegenschaft Salstrasse 20 an der Neuwiesenstrasse wurde nicht inventarisiert, weil es in Winterthur bezüglich des äusseren Erscheinungsbildes vergleichbare Objekte gibt, die aus denkmalpflegerischer und ortsbaulicher Sicht im Rahmen der Inventarisierung 2006 höher gewichtet wurden. Siedlungsgeschichtlich kommt der Liegenschaft keine wichtige Zeugenschaft zu.

Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich schreibt vor, dass auch für gewisse Liegenschaften, die nicht im Inventar der schutzwürdigen Bauten aufgeführt sind, eine Unterschutzstellung abgeklärt werden muss. Im konkreten Fall wiegt das öffentliche Interesse an einer zeitgemässen Weiterentwicklung und Aufwertung des Quartiers im Zentrum der Stadt hoch. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, die Liegenschaft Salstrasse 20 nicht unter Denkmalschutz zu stellen, sondern sie zum Abriss freizugeben.

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