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Verzicht auf Siedlungsgebiet zwischen Gotzenwil und Weiherhöhe

28.05.2013
Die Annahme der Kulturlandinitiative und der grosse Widerstand aus der Bevölkerung haben den Stadtrat dazu bewogen, auf einen kantonalen Richtplaneintrag zur Entwicklung des Gebiets zwischen Gotzenwil und Weiherhöhe zu verzichten. Der Stadtrat will die Kräfte auf die Entwicklungsgebiete in Neuhegi-Grüze und in der Stadtmitte fokussieren. Heute wurden die Kommission für Planung und Bau des Kantonsrates und die Baudirektion sowie der Verein «Gotzenwil bleibt grün» über den Verzicht des Stadtrates informiert.

Die Annahme der Kulturlandinitiative und der grosse Widerstand aus der Bevölkerung haben den Stadtrat dazu bewogen, auf einen kantonalen Richtplaneintrag zur Entwicklung des Gebiets zwischen Gotzenwil und Weiherhöhe zu verzichten. Der Stadtrat will die Kräfte auf die Entwicklungsgebiete in Neuhegi-Grüze und in der Stadtmitte fokussieren. Heute wurden die Kommission für Planung und Bau des Kantonsrates und die Baudirektion sowie der Verein «Gotzenwil bleibt grün» über den Verzicht des Stadtrates informiert.

Eine Studie im Auftrag der Stadt und des Kantons kam 2012 zum Schluss, dass der Landschaftsraum zwischen Seen und Gotzenwil unüberbaut bleiben und als Erholungsraum weiter entwickelt werden sollte. Im südlichen Bereich zwischen den bestehenden Siedlungen Gotzenwil und Weiherhöhe sollte hingegen eine massvolle Entwicklung (Arrondierung der beiden Siedlungskerne) möglich sein. Aufgrund der Erkenntnisse aus dieser Studie beantragte der Stadtrat beim Kanton im Rahmen der Richtplanrevision, das Siedlungsgebiet nur noch auf das Gebiet zwischen Gotzenwil und Weiherhöhe zu beschränken.

Am 17. Juni 2012 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich die «Kulturlandinitiative» angenommen. Demnach sollen Flächen der Bodeneignungsklassen 1 bis 6, die zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative nicht rechtskräftig einer Bauzone zugewiesen waren, geschützt werden. Das beantragte Siedlungsgebiet zwischen Gotzenwil und Weiherhöhe umfasst rund 6 Hektaren. Es handelt sich gemäss rechtsgültigem Zonenplan der Stadt um eine Reservezone, also nicht um eine rechtsgültige Bauzone. Die landwirtschaftliche Nutzungseignungskarte des Kantons Zürich weist diese Fläche zudem fast ausschliesslich den Nutzungseignungsklassen 1 bis 3 (bestes Ackerland) zu. Das Gebiet ist somit von der Kulturlandinitiative betroffen.

Der Stadtrat nimmt sowohl den bei der Abstimmung über die Kulturlandinitiative gezeigten Willen des Souveräns als auch den grossen Widerstand der Bevölkerung gegen eine künftige Bauzone ernst. Daher verzichtet er auf den kantonalen Richtplaneintrag. Der Stadtrat will die Kräfte auf die Entwicklung der zentralen Entwicklungsgebiete in Neuhegi-Grüze und Stadtmitte fokussieren.

Dieser Entscheid des Stadtrates wurde heute der Kommission für Planung und Bau des Kantonsrates sowie der Baudirektion und dem Verein «Gotzenwil bleibt grün» mitgeteilt.

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