Verzicht auf den Bau eines Kleinwasserkraftwerks an der Töss
Obwohl der Stadtrat den Ausbau der Eigenproduktion mittels erneuerbaren Energien fördern will, kann das Kleinwasserkraftwerk im Winterthurer Stadtacher nicht realisiert werden. Analysen haben ergeben, dass das Kleinwasserkraftwerk nicht wirtschaftlich wäre. Zudem sind die ökologischen Anforderungen an Wasserkraftwerke sehr hoch, damit der Einfluss auf die Gewässerlebewesen minimal wird. Es wird deshalb darauf verzichtet, dem Kanton ein Konzessionsgesuch einzureichen.
Für den Bau des Kleinwasserkraftwerk Stadtacher wären Investitionen von über zwei Millionen Franken und Betriebskosten von rund 40 000 Franken jährlich notwendig. Ab 2018 sieht der Bund mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) keine Förderung von Wasserkraftwerken unter einer Leistung von einem Megawatt mehr vor. Die Leistung, die das Kleinwasserkraftwerk Stadtacher erreichen würde, ist zu gering, um eine Vergütung zu erhalten. Ohne KEV-Vergütung könnten nicht einmal die laufenden Kosten gedeckt werden.
Sollten sich die Rahmenbedingungen verbessern, würde die Realisation des Projekts erneut geprüft werden. Stadtwerk Winterthur wird weiterhin Investitionen in erneuerbare Energieproduktionen prüfen und diese, sofern sie wirtschaftlich sind, den politischen Gremien unterbreiten.
Kleinwasserkraftwerke für den Kanton Zürich Im Kanton Zürich sind dreizehn Standorte hinsichtlich ökologischer Kriterien für die Planung von Kleinwasserkraftwerken positiv beurteilt worden. Diese hat die Baudirektion des Kantons Zürich 2013 in einem Bericht beschrieben. Ein Standort ist Winterthur-Stadtacher, der etwas oberhalb des Schwimmbads Töss liegt.
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