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Veröffentlichung von Stadtratsbeschlüssen

17.01.2019
Die Beschlüsse des Winterthurer Stadtrates werden ab heute auf dem städtischen Internetportal veröffentlicht. In der Regel werden jeweils am Donnerstag diejenigen neuen Beschlüsse, bei denen nichts gegen eine Veröffentlichung spricht, unter stadt.winterthur.ch/stadtratsbeschluesse aufgeschaltet.

Die Beschlüsse des Winterthurer Stadtrates werden ab heute auf dem städtischen Internetportal veröffentlicht. In der Regel werden jeweils am Donnerstag diejenigen neuen Beschlüsse, bei denen nichts gegen eine Veröffentlichung spricht, unter stadt.winterthur.ch/stadtratsbeschluesse aufgeschaltet.

Im Oktober 2018 hat der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat den Neuerlass einer Informationsverordnung zur Behandlung überwiesen. Sie soll auf den 1. März 2019 in Kraft treten. Die neue Informationsverordnung regelt unter anderem die aktive Information durch die städtischen Behörden. Dabei wird festgehalten, dass Stadtratsbeschlüsse neu in der Regel online zugänglich sind. Diese Bestimmung wird bereits jetzt umgesetzt, um dem Anliegen nach umfassender Information und Transparenz über das Handeln des Stadtrates gerecht zu werden.

Die Beschlüsse des Stadtrats sollen kurz nach dem jeweiligen Entscheid, spätestens innert dreissig Tagen, auf den städtischen Internetseiten zugänglich gemacht werden. Publiziert werden sämtliche dem kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) unterstehenden Stadtratsbeschlüsse, wenn einer Veröffentlichung keine rechtliche Bestimmung oder ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht.

Von einer Publikation generell ausgenommen sind insbesondere Personalgeschäfte, Rechtsmittelfälle, Einbürgerungsgeschäfte sowie Vergabeentscheide. Ebenfalls nicht veröffentlicht werden Geschäfte, die inhaltlich nicht dem IDG unterstehen. Das sind beispielsweise Stadtratsbeschlüsse, bei denen die Stadt am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnimmt und dabei nicht hoheitlich handelt. Im Weiteren werden in der Regel Zwischenentscheide oder Entscheide zu pendenten Geschäften nicht zugänglich gemacht.

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