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Verlängerung der befristeten Subventionsverträge

14.11.2019
Der Stadtrat verlängert die bestehenden, befristeten Subventionsverträge mit den kulturellen Organisationen für die Periode 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 mit den bisherigen Beiträgen in der Gesamthöhe von 3 102 000 Franken.

Der Stadtrat verlängert die bestehenden, befristeten Subventionsverträge mit den kulturellen Organisationen für die Periode 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 mit den bisherigen Beiträgen in der Gesamthöhe von 3 102 000 Franken.

Die Stadt Winterthur unterhält mit 22 kulturellen Organisationen befristete Subventionsverträge mit einer Laufdauer von vier Jahren. Die aktuelle Vertragsperiode läuft noch bis zum 31. Dezember 2020. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 6. November seine Option, die Verträge unter gleichbleibenden Vertragskonditionen um weitere vier Jahre zu verlängern, genutzt.

Die Verlängerungsperiode gilt ab 1. Januar 2021 und dauert bis 31. Dezember 2024 mit den bisherigen Beiträgen in der Gesamthöhe von 3 102 000 Franken. Um den kulturellen Organisationen eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten, hatte der Grosse Gemeinderat im Rahmen der letzten Gesamtbeurteilung der Verträge im Jahr 2016 die Bestimmung ergänzt, dass der Beschluss für eine Vertragsverlängerung jeweils bereits ein Jahr vor Vertragsende vorliegen muss.

Eine neue Gesamtbeurteilung der befristeten Subventionsverträge durch den Grossen Gemeinderat erfolgt 2023 und tritt in Kraft per 1. Januar 2025.

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