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Verkehrsanordnung Zwingliplatz: Verwaltungsgericht heisst Beschwerde des Stadtrats gut

16.02.2023
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Stadtrats gegen einen Entscheid des Statthalteramts gutgeheissen und die städtische Verkehrsanordnung am Knoten Zwingliplatz wiederhergestellt.

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Stadtrats gegen einen Entscheid des Statthalteramts gutgeheissen und die städtische Verkehrsanordnung am Knoten Zwingliplatz wiederhergestellt.

Der Stadtrat hat im Mai 2021 Verkehrsanordnungen zur Priorisierung des öffentlichen Verkehrs und zur Förderung des Velo- und Fussverkehrs im Bereich des Zwingliplatzes beschlossen. Drei Linksabbiegemöglichkeiten (auf den Zufahrten Tösstalstrasse West, Unterer Deutweg sowie Oberer Deutweg) sollten aufgehoben werden mit dem Ziel, den Verkehr am überlasteten Knoten zu verflüssigen. Dagegen wurden zahlreiche Rekurse erhoben. Im Juni 2022 hiess das Statthalteramt die Rekurse gut und hob die Verkehrsanordnung des Stadtrats am Zwingliplatz ersatzlos auf. Die Stadt erhob daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht, weil der Entscheid des Statthalteramts die Umsetzung einer kostengünstigen Massnahme verhinderte, von der täglich Tausende Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs und andere Verkehrsteilnehmende profitieren würden.

Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass der Stadtrat sich mit guten Gründen für die Aufhebung der genannten Linksabbiegebeziehungen ausgesprochen hatte. Auf jeden Fall sei die Anordnung vertretbar gewesen, weshalb das Statthalteramt sein Ermessen zu Unrecht über dasjenige der städtischen Behörde gesetzt habe. Das Verwaltungsgericht hiess deshalb die Beschwerde des Stadtrats gut und stellte die Verkehrsanordnung vom 21. April 2021 wieder her.

Gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts können die Rekurrentinnen und Rekurrenten innert dreissig Tagen eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichen.

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