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Vergütung von Stadtwerk Winterthur an Steuerhaushalt 2019

26.10.2018
Stadtwerk Winterthur soll im nächsten Jahr rund 10,9 Millionen Franken an den städtischen Steuerhaushalt vergüten. Der Stadtrat hat den entsprechenden Antrag zuhanden des Grossen Gemeinderates verabschiedet.

Stadtwerk Winterthur soll im nächsten Jahr rund 10,9 Millionen Franken an den städtischen Steuerhaushalt vergüten. Der Stadtrat hat den entsprechenden Antrag zuhanden des Grossen Gemeinderates verabschiedet.

Wie im kürzlich veröffentlichten Budget-Antrag des Stadtrates entnommen werden kann, rechnet die Stadt für 2019 mit einer Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den Steuerhaushalt von 10,9 Millionen Franken. Nun hat der Stadtrat den entsprechenden Antrag an den Grossen Gemeinderat verabschiedet. Die Vergütung wird am Jahresende 2019 basierend auf den effektiven Betriebserträgen und den vom Grossen Gemeinderat bestimmten Prozentsätzen ermittelt und kann somit vom budgetierten Betrag abweichen.

Für 2018 war eine Vergütung von 10,7 Millionen Franken zuzüglich eines ausserordentlichen Beitrags für das Sanierungsprogramm «effort14+» von 0,6 Millionen Franken budgetiert worden. Letzterer fällt wie geplant 2019 wieder weg. 

Verteilung auf Betriebserträge

Die finanzielle Vergütung soll auf die Betriebserträge der Geschäftsfelder von Stadtwerk Winterthur wie folgt verteilt werden: Gashandel und Gasverteilung je zehn Prozent sowie Stromhandel fünf Prozent. Die beantragten Prozentsätze sind gegenüber dem laufenden Jahr unverändert. Der Beitrag des Geschäftsfeldes Verteilung Elektrizität unterliegt bundesrechtlichen Regelungen und beläuft sich auf 5,45 Millionen Franken.

Rechtliche Grundlagen

Stadtwerk Winterthur leistet eine jährliche finanzielle Vergütung an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt. Die Rechtsgrundlage dafür ist 2016 vom Grossen Gemeinderat angepasst worden. Die Festlegung der Höhe der Vergütung sowie der Verteilung auf die einzelnen Geschäftsfelder erfolgt in Form eines Prozentsatzes der jeweiligen Betriebserträge. Dieser darf maximal zehn Prozent betragen. Aus den Geschäftsfeldern Wasser, Kehrichtverwertung und Abwasserreinigung darf aufgrund übergeordneten Rechts keine finanzielle Vergütung geleistet werden. Die nach Leistung der Vergütung verbleibenden Gewinne werden den Reserven der jeweiligen Geschäftsfelder zugeführt und dienen der künftigen Aufgabenerfüllung.

Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

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