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Vergütung von Stadtwerk Winterthur an die Stadt soll neu geregelt werden

07.11.2013
Stadtwerk Winterthur trägt jährlich zu den Einnahmen der Stadt Winterthur bei. Bis anhin wurde vorwiegend aus der Stromverteilung ein Beitrag an die Stadtkasse geleistet. Der Stadtrat hat gestern einen neuen Vergütungs-Mechanismus beschlossen und beantragt diesen dem Grossen Gemeinderat zur Genehmigung. Bereits mit dem Budget 2014 sollen die Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung sowie die interne Kapitalverzinsung zwischen dem steuerfinanzierten Bereich der Stadtverwaltung und Stadtwerk Winterthur neu geregelt werden.

Stadtwerk Winterthur trägt jährlich zu den Einnahmen der Stadt Winterthur bei. Bis anhin wurde vorwiegend aus der Stromverteilung ein Beitrag an die Stadtkasse geleistet. Der Stadtrat hat gestern einen neuen Vergütungs-Mechanismus beschlossen und beantragt diesen dem Grossen Gemeinderat zur Genehmigung. Bereits mit dem Budget 2014 sollen die Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung sowie die interne Kapitalverzinsung zwischen dem steuerfinanzierten Bereich der Stadtverwaltung und Stadtwerk Winterthur neu geregelt werden.

Das Unternehmen Stadtwerk Winterthur entschädigt die Stadt als Eigentümerin, indem es das investierte Kapital verzinst - ähnlich einem Bankdarlehen. Mit diesem Zins ist jedoch das unternehmerische Risiko der Stadt nicht abgegolten. Dafür leistet Stadtwerk Winterthur zusätzlich eine finanzielle Vergütung an die Stadt, die vorwiegend aus der Stromverteilung refinanziert wird. Es handelt sich damit um eine Transfer¬zah¬lung der Stromkundschaft an die Steuerzahlenden.

Neuer Mechanismus

Im Zuge des Projekts «effort 14+» soll Stadtwerk Winterthur einen grösseren Beitrag an die Sanierung der Stadtkasse bezahlen. Innerhalb von Stadtwerk Winterthur soll nun die Vergütung auf eine breitere Basis gestellt werden. Es wird festgelegt, dass ab 1. Januar 2014 4,5 Prozent des Gesamtumsatzes von Stadtwerk Winterthur als Zinsvergütung und Risikoabdeckung an die Stadt zurückfliesst. Zudem übernimmt Stadtwerk Winterthur die Kosten der öffentlichen Beleuchtung, was zusätzlichen 1,5 Prozent des Gesamtumsatzes entspricht.

Unterschiedliche Energiegeschäftsfelder tragen bei

Für die prozentuale, umsatzbezogene Vergütung an die Stadtkasse wurden seit 1993 bis 2011 jeweils 6 bis 10 Prozent berechnet, jedoch nur auf Basis des Geschäftsfeldes Strom. Neu werden insbesondere auch die Geschäftsfelder Gas und Fernwärme in diese Berechnung einbezogen, der Prozentsatz aber auf 4,5 Prozent gesenkt. Ferner wird über die Zeitperiode 2014 bis 2019 eine Kompensation für die sehr unterschiedlichen Reserven (Stadtwerk einerseits, steuerfinanzierte Stadtkasse andererseits) eingeführt. Der Maximalbetrag für diese Kompensation darf 15 Millionen Franken nicht überschreiten. Welche Sparten wie viel übernehmen, beantragt Stadtwerk jährlich im Budget und muss von der jeweiligen energiepolitischen Situation abhängig gemacht werden.

Öffentliche Beleuchtung neu geregelt

Neu werden die Kosten der öffentlichen Beleuchtung wieder von Stadtwerk Winterthur getragen - wie dies bis in die 90er-Jahre der Fall war. Damit gleicht die Stadt Winterthur das Finanzierungsmodell für die öffentliche Beleuchtung jenem der Stadt Zürich an, welches sich seit Jahrzehnten bewährt hat. Überdies muss die absehbare Kostensteigerung der nächsten Jahre abgefedert werden, die unter anderem durch die forcierte Anwendung von LED-Technik entsteht.

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