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Vergütung 2025 von Stadtwerk Winterthur an Steuerhaushalt

04.10.2024

Insgesamt 10,03 Millionen Franken soll Stadtwerk Winterthur 2025 dem steuerfinanzierten Haushalt der Stadt Winterthur vergüten. Der Stadtrat überweist dem Stadtparlament einen entsprechenden Antrag.

Die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den steuerfinanzierten Haushalt wird jedes Jahr vom Winterthurer Stadtparlament festgelegt. Für 2025 beantragt der Stadtrat eine Vergütung von 10,03 Millionen Franken. Sie fällt höher aus als die für das Jahr 2024 budgetierte Vergütung (9,35 Mio. Fr.) und über eine Million höher als die effektive Vergütung in der Jahresrechnung 2023 (8,9 Mio. Fr.).
Die Vergütung für 2025 berücksichtigt auch weiterhin die erhöhten Risiken, denen die Geschäftsfelder Gashandel und Stromhandel ausgesetzt sind. Aus dem Gashandel ist daher lediglich eine Vergütung von 3 Prozent des Umsatzes vorgesehen. Aus dem Stromhandel erfolgt keine Vergütung an den Steuerhaushalt, dies insbesondere, da dieses Geschäftsfeld per Ende 2023 eine negative Betriebsreserve ausweist. Die effektive Höhe der Vergütung wird nach dem Jahresabschluss 2025, vor allem aufgrund der effektiven Umsatzwerte, festgelegt. Sie kann somit von den budgetierten 10,03 Millionen Franken abweichen.

Zusammensetzung der finanziellen Vergütung 2025

Die finanzielle Vergütung aus den verschiedenen Geschäftsfeldern – verwaltungstechnisch als Eigenwirtschaftsbetriebe bezeichnet – darf höchstens den in den jeweiligen Verordnungen vorgegebenen Maximalsätzen entsprechen. Bei der Festlegung der Vergütung aus den einzelnen Geschäftsfeldern werden die Werte der vergangenen Jahre sowie die jeweilige erwartete finanzielle Situation berücksichtigt.

Das Ergebnis des Geschäftsfelds Verteilung Gas (Gasnetz) wird in den kommenden Jahren mit steigenden Kosten und sinkenden Umsätzen belastet, die im Zusammenhang mit der Abtrennung von Hausanschlüssen und der laufenden Stilllegung von Gasleitungen stehen. Diese Kosten trägt nicht die Kundschaft, sondern sie werden dem Ergebnis von Stadtwerk Winterthur belastet. Für 2025 wird daher ein negatives Ergebnis erwartet. Damit die Gesamtvergütung von Stadtwerk Winterthur nicht zu stark sinkt, wird dennoch an der maximal möglichen finanziellen Vergütung von 30 Prozent des Umsatzes (budgetierte Vergütung von 2,1 Mio. Fr.) für dieses Geschäftsfeld festgehalten. Das dadurch entstehende negative Nettoergebnis erfolgt zulasten der Betriebsreserve.

Das Geschäftsfeld Fernwärme weist aufgrund der Investitionstätigkeit der Vergangenheit eine eher geringe Eigenkapitalquote aus. Dennoch ist eine finanzielle Vergütung von 10 Prozent (1,41 Mio. Fr.) vertretbar, da laufend immer mehr Liegenschaften an das Fernwärmenetz anschliessen und dadurch ein positives Nettoergebnis erwartet wird. 

Die Vergütung aus dem Geschäftsfeld Verteilung Elektrizität (Stromnetz) ist bundesrechtlich mit einem jährlich definierten Zinssatz geregelt. Wie in den vergangenen zwei Jahren beträgt sie auch für 2025 5,5 Millionen Franken.

Das Geschäftsfeld Stromhandel ist gesetzlich stark reguliert und erlaubt nur wenig Spielraum für eine Vergütung. Aufgrund der negativen Betriebsreserve und der regulatorischen Einschränkungen wird längerfristig wohl keine Vergütung möglich sein. Nach einigen schwierigen Jahren ist es jedoch wieder möglich, eine Vergütung aus dem Gashandel zu leisten. Aufgrund der weiterhin schwankenden Preise an den Gasmärkten beträgt sie 3 Prozent des Umsatzes bzw. 1,02 Millionen Franken.

Wegen der getätigten Investitionen und den entsprechenden Folgekosten in der Erfolgsrechnung der letzten Jahre ist die Betriebsreserve des Geschäftsfelds Energie-Contracting weiterhin negativ. Eine Vergütung aus diesem Geschäftsfeld ist deshalb nicht möglich.

Das Geschäftsfeld Telekom kann seit Inkrafttreten der neuen Telekomverordnung am 1. Februar 2024 maximal 10 Prozent der Gesamteinnahmen an den Steuerhaushalt vergüten. Aufgrund der grossen früheren Investitionstätigkeit (u.a. Glasfasernetz) verzeichnet Telekom immer noch eine negative Betriebsreserve. Daher ist eine Vergütung aus diesem Geschäftsfeld zurzeit noch nicht möglich.

Aus den Geschäftsfeldern Wasserversorgung, Kehrichtverwertung und Abwasserreinigung dürfen aufgrund des übergeordneten Rechts keine Vergütungen an die Stadtkasse erfolgen.

Was ist ein Eigenwirtschaftsbetrieb?
Eigenwirtschaftsbetriebe sind finanzrechtliche Einheiten einer Verwaltung. Meist sind sie deckungsgleich mit Geschäftsfeldern. Sie werden nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit geführt. Ihren Aufwand decken sie mit Entgelten für ihre Leistungen. Es gilt das Kostendeckungs- und Verursacherprinzip. Eigenwirtschaftsbetriebe sind durch übergeordnetes Recht definiert oder werden vom Parlament beschlossen bzw. aufgelöst. Anders als bei einem privaten Betrieb ist bei Stadtwerk Winterthur fast jedes Geschäftsfeld ein Eigenwirtschaftsbetrieb mit einer eigenen Rechnung. Quersubventionierungen der einzelnen Geschäftsfelder sind rechtlich nicht zulässig.

Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch

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