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Vergütung 2024 von Stadtwerk Winterthur an Steuerhaushalt

29.09.2023
Insgesamt 9,35 Millionen Franken soll Stadtwerk Winterthur 2024 dem steuerfinanzierten Haushalt der Stadt vergüten. Der Stadtrat hat dem Stadtparlament einen entsprechenden Antrag überwiesen.

Insgesamt 9,35 Millionen Franken soll Stadtwerk Winterthur 2024 dem steuerfinanzierten Haushalt der Stadt vergüten. Der Stadtrat hat dem Stadtparlament einen entsprechenden Antrag überwiesen.

Die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den steuerfinanzierten Haushaltwird jedes Jahr vom Winterthurer Stadtparlament festgelegt. Für 2024 beantragt der Stadtrat eine Vergütung von 9,35 Millionen Franken. Sie fällt tiefer aus als in den letzten Jahren, denn sie berücksichtigt die erhöhten Preisrisiken, denen die Eigenwirtschaftsbetriebe Gashandel und Stromhandel aufgrund der gestiegenen Marktpreise ausgesetzt sind. Deshalb sind aus diesen Bereichen keine Vergütungen an den Steuerhaushalt vorgesehen. Erst wenn die Betriebserträge mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 ermittelt sind, kann die effektive Höhe der finanziellen Vergütung festgelegt werden. Sie kann somit von den budgetierten 9,35 Millionen Franken abweichen.

Zusammensetzung der finanzielle Vergütung 2024

Die finanzielle Vergütung aus den verschiedenen Geschäftsfeldern – verwaltungstechnisch als Eigenwirtschaftsbetriebe bezeichnet – darf höchstens den in den jeweiligen Verordnungen vorgegebenen Maximalsätzen entsprechen. Bei der Festlegung der Vergütung aus den einzelnen Eigenwirtschaftsbetrieben werden die Werte der vergangenen Jahre sowie die jeweilige erwartete finanzielle Situation berücksichtigt.

Der Eigenwirtschaftsbetrieb Verteilung Gas (Gasnetz) hat in den vergangenen Jahren jeweils gute Nettoergebnisse erzielt; die Betriebsreserven haben sich erhöht. Im Zusammenhang mit dem schrittweisen Rückzug der Gasversorgung und den energie- und klimapolitischen Zielen der Stadt steigen jedoch die Kosten zulasten des Geschäftsfelds, da die Abtrennung von Hausanschlüssen und die laufende Stilllegung von Gasleitungen nicht der Kundschaft belastet, sondern von Stadtwerk Winterthur übernommen werden. Für 2024 wird deshalb ein negatives Ergebnis erwartet. Damit die Gesamtvergütung von Stadtwerk Winterthur nicht zu stark abnimmt, wird dennoch an der maximal möglichen finanziellen Vergütung von 30 Prozent für diesen Eigenwirtschaftsbetrieb festgehalten. Das dadurch entstehende negative Nettoergebnis erfolgt zulasten der Betriebsreserve.

Der Eigenwirtschaftsbetrieb Fernwärme weist aufgrund der Investitionstätigkeit der Vergangenheit eine eher geringe Eigenkapitalquote aus. Dennoch ist eine finanzielle Vergütung von 10 Prozent vertretbar, da aufgrund der zunehmenden Anschlussdichte ein positives Nettoergebnis erwartet wird.

Die Vergütung aus dem Eigenwirtschaftsbetrieb Verteilung Elektrizität (Stromnetz) ist bundesrechtlich mit einem jährlich definierten Zinssatz geregelt. Wie im vergangenen Jahr beträgt sie auch für 2024 5,5 Millionen Franken.

Die Energiepreise sowohl für Gas als auch für Strom befinden sich weiterhin auf sehr hohem Niveau, weswegen Stadtwerk Winterthur auch künftig mit hohen Beschaffungskosten konfrontiert sein wird. Daher beantragt der Stadtrat keine Vergütungen an den steuerfinanzierten Haushalt aus den beiden Eigenwirtschaftsbetrieben Gas- und Stromhandel.

Wegen der getätigten Investitionen und den entsprechenden Folgekosten in der Erfolgsrechnung der letzten Jahre ist die Betriebsreserve des Eigenwirtschaftsbetriebs Energie-Contracting weiterhin negativ. Eine Vergütung aus diesem Geschäftsfeld ist deshalb nicht vertretbar.

Aus den Geschäftsfeldern Wasserversorgung, Kehrichtverwertung und Abwasserreinigung dürfen aufgrund des übergeordneten Rechts keine Vergütungen an die Stadtkasse erfolgen.

Was ist ein Eigenwirtschaftsbetrieb?

Eigenwirtschaftsbetriebe sind finanzrechtliche Einheiten einer Verwaltung. Meist sind sie deckungsgleich mit Geschäftsfeldern. Sie werden nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit geführt. Ihren Aufwand decken sie mit Entgelten für ihre Leistungen. Es gilt das Kostendeckungs- und Verursacherprinzip. Eigenwirtschaftsbetriebe sind durch übergeordnetes Recht definiert oder werden vom Parlament beschlossen bzw. aufgelöst. Anders als bei einem privaten Betrieb ist bei Stadtwerk Winterthur fast jedes Geschäftsfeld ein Eigenwirtschaftsbetrieb mit einer eigenen Rechnung. Quersubventionierungen der einzelnen Geschäftsfelder sind rechtlich nicht zulässig.

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