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Vergütung 2022 von Stadtwerk Winterthur an Steuerhaushalt

08.11.2021
Die erwartete Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt beträgt im Jahr 2022 insgesamt 14,7 Millionen Franken. Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat einen entsprechenden Antrag überwiesen.

Die erwartete Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt beträgt im Jahr 2022 insgesamt 14,7 Millionen Franken. Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat einen entsprechenden Antrag überwiesen.

Die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den Steuerhaushalt wird jedes Jahr vom Winterthurer Parlament festgelegt. Für 2022 beantragt der Stadtrat eine Vergütung von insgesamt 14,7 Millionen Franken. Die ordentliche Vergütung beträgt 11,7 Millionen Franken und bleibt damit gegenüber 2021 nahezu unverändert (11,4 Millionen Franken). Hinzu kommen drei Millionen Franken ausserordentliche Vergütung, weil der Steuerhaushalt durch die Corona-Pandemie stark belastet worden ist. Die effektive Höhe der finanziellen Vergütung kann erst Ende 2022 nach Vorliegen der effektiven Betriebserträge während des Jahresabschlusses ermittelt werden. Sie kann somit von den budgetierten 14,7 Millionen Franken abweichen.

Zusammensetzung der finanziellen Vergütung 2022

Die finanzielle Vergütung aus den verschiedenen Geschäftsfeldern – verwaltungstechnisch als Eigenwirtschaftsbetriebe definiert – darf höchstens den vorgegebenen Maximalsätzen in den jeweiligen Verordnungen entsprechen. Bei der Festlegung der Vergütung aus den einzelnen Geschäftsfeldern werden die Werte der vergangenen Jahre sowie die langfristig erwartete finanzielle Situation berücksichtigt.

2022 soll der Eigenwirtschaftsbetrieb Verteilung Gas 30 Prozent des budgetierten Betriebsertrags vergüten, der Eigenwirtschaftsbetrieb Gashandel rund 12 Prozent. Die beiden Geschäftsfelder dürfen gemäss Beschluss des Grossen Gemeinderates vom August 2021 (Teilrevision der Verordnung über die Abgabe von Gas) neu maximal 30 Prozent statt wie bisher 10 Prozent ihres Betriebsertrags vergüten. Der Eigenwirtschaftsbetrieb Fernwärme soll 2022 zehn Prozent des budgetierten Betriebsertrags vergüten, der Stromhandel zwei Prozent. Die Vergütung aus dem Eigenwirtschaftsbetrieb Stromnetz (Verteilung Elektrizität) ist bundesrechtlich mit einem jährlich definierten Zinssatz geregelt; 2022 beträgt sie 5,5 Millionen Franken. Eine Vergütung aus dem Eigenwirtschaftsbetrieb Energie-Contracting ist nicht vertretbar, da aufgrund laufender Vorinvestitionen negative Betriebsreserven bestehen. Aus den Geschäftsfeldern Wasserversorgung, Kehrichtverwertung und Abwasserreinigung dürfen aufgrund übergeordneten Rechts keine Vergütungen an den Steuerhaushalt erfolgen.

Was ist ein Eigenwirtschaftsbetrieb?
Eigenwirtschaftsbetriebe sind finanzrechtliche Einheiten einer Verwaltung. Meist sind sie deckungsgleich mit Geschäftsfeldern. Sie werden nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit geführt. Ihren Aufwand decken sie mit Entgelten für ihre Leistungen. Es gilt das Kostendeckungs- und Verursacherprinzip. Eigenwirtschaftsbetriebe sind durch übergeordnetes Recht definiert oder werden vom Parlament beschlossen bzw. aufgelöst. Anders als bei einem privaten Betrieb ist bei Stadtwerk Winterthur fast jedes Geschäftsfeld ein Eigenwirtschaftsbetrieb mit einer eigenen Rechnung. Quersubventionierungen der einzelnen Geschäftsfelder sind rechtlich nicht zulässig.

Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

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