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Vergütung 2020 von Stadtwerk Winterthur an Steuerhaushalt

25.10.2019
Stadtwerk Winterthur soll nächstes Jahr insgesamt 10,9 Millionen Franken an den Steuerhaushalt vergüten. Der Stadtrat hat einen diesbezüglichen Antrag dem Winterthurer Parlament überwiesen.

Stadtwerk Winterthur soll nächstes Jahr insgesamt 10,9 Millionen Franken an den Steuerhaushalt vergüten. Der Stadtrat hat einen diesbezüglichen Antrag dem Winterthurer Parlament überwiesen.

Die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den Steuerhaushalt wird vom Winterthurer Parlament beschlossen und ist jährlich neu festzusetzen. Für das Jahr 2020 beantragt der Stadtrat wie für 2019 eine gesamthafte Vergütung von 10,9 Millionen Franken.

Die Aufteilung der finanziellen Vergütung auf die verschiedenen Geschäftsfelder – verwaltungstechnisch als Eigenwirtschaftsbetriebe definiert – ist in den entsprechenden Verordnungen mit Maximalsätzen vorgegeben. Für 2020 bedeutet dies, dass die Geschäftsfelder Verteilung Gas und Gashandel aufgrund eines guten Geschäftsgangs mit je 10 Prozent, die Fernwärme mit 5 Prozent des budgetierten Betriebsertrags belastet werden. Die Abgaben der Verteilung Elektrizität (Netz) sind hingegen bundesrechtlich reglementiert und werden jährlich vom Bundesrat mit einem festen Zinssatz definiert. Für 2020 macht die ordentliche Vergütung aus dem Verteilnetz Elektrizität in Winterthur 6,65 Millionen Franken aus. Auf die Belastung von Stromhandel und Energie-Contracting wird verzichtet. Das Geschäftsfeld Stromhandel steht infolge steigender Preise am Beschaffungsmarkt unter Druck und im Geschäftsfeld Energie-Contracting ist aufgrund weiterhin laufender Vorinvestitionen ein negatives Ergebnis für 2020 budgetiert. Aus den Geschäftsfeldern Wasserversorgung, Kehrichtverwertung und Abwasserreinigung dürfen aus Gründen übergeordneten Rechts keine Vergütungen an den Steuerhaushalt geleistet werden.

Die effektive Höhe der finanziellen Vergütung 2020 kann erst nach Vorliegen der Geschäftszahlen 2020 und somit der effektiven Betriebserträge bestimmt werden. Sie kann somit von den budgetierten 10,9 Millionen Franken abweichen.

 Was ist ein Eigenwirtschaftsbetrieb?

Eigenwirtschaftsbetriebe sind finanzrechtliche Einheiten der Verwaltung. Sie werden nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit geführt. Ihren Aufwand decken sie mit Entgelten für ihre Leistungen. Es gilt das Kostendeckungs- und Verursacherprinzip. Eigenwirtschaftsbetriebe sind als solche durch übergeordnetes Recht definiert oder werden vom Parlament beschlossen.

Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

 

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