Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Verbot von Feuerwerk und Brauchtumsfeuer – Aufruf zu verantwortungsvollem Umgang mit offenem Feuer

28.07.2022
Im Kanton Zürich gilt wegen der anhaltenden Trockenheit ein Feuer- und Feuerwerks-verbot im Wald und in Waldesnähe. Der Winterthurer Stadtrat hat jetzt zudem ein generelles Verbot von Feuerwerk und Brauchtumsfeuer auf dem ganzen Stadtgebiet erlassen. Er ruft die Bevölkerung dazu auf, mit offenem Feuer im Siedlungsgebiet verantwortungsvoll umzugehen.

Im Kanton Zürich gilt wegen der anhaltenden Trockenheit ein Feuer- und Feuerwerks­verbot im Wald und in Waldesnähe. Der Winterthurer Stadtrat hat jetzt zudem ein generelles Verbot von Feuerwerk und Brauchtumsfeuer auf dem ganzen Stadtgebiet erlassen. Er ruft die Bevölkerung dazu auf, mit offenem Feuer im Siedlungsgebiet verantwortungsvoll umzugehen.

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr. Im Kanton Zürich gilt deshalb seit dem 21. Juli und mindestens bis am 1. August ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sind (vgl. Medienmitteilung der Baudirektion von gestern).

Der Kanton hat zudem ein Verbot von Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe erlassen. Die Stadt Winterthur geht nun darüber hinaus und verbietet ab sofort und bis auf Weiteres Feuerwerk und Brauchtumsfeuer auf dem ganzen Stadtgebiet. Der Stadtrat reagiert damit auf die grosse Brandgefahr. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der zu erwartenden unwesentlichen Wetterveränderungen reagiert er damit auf die erhöhten Risiken, die mit dem Abbrennen von Feuerwerk und grossen Brauchtumsfeuern (Höhenfeuern) einhergehen.

Von einem generellen Feuerverbot im Siedlungsgebiet sieht die Stadt derzeit ab, schliesst ein solches aber nicht aus, sollte es die Situation erfordern. Der Stadtrat ruft die Bevölkerung dazu auf, das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe strikt einzuhalten und beim Feuern im Siedlungsgebiet (Grill, Feuerschalen) vorsichtig zu sein und verantwortungsvoll zu handeln.

Über die geltende Feuerverbotszone im Wald und in Waldesnähe kann man sich im Übrigen im digitalen Winterthurer Stadtplan informieren. Unter stadtplan.winterthur.ch ist die Feuerverbots­zone abgebildet. Das Verbot gilt auch für offizielle Feuerstellen. Stadtgrün Winterthur hat zahlreiche Plakate platziert, die auf das Verbot aufmerksam machen.

Die Stadt Winterthur besteht zu zwei Dritteln aus Wald- und Landschaftsflächen und weist eine hohe Durchmischung von Grün- und Siedlungsflächen auf. Sie spürt deshalb die Auswirkungen der Trockenheit in besonderem Mass. Die Situation wird von Fachpersonen aus der Verwaltung laufend beobachtet und analysiert.

Fusszeile