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Verbot für E-Zigaretten an städtischen Schulen

20.12.2013
Die Zentralschulpflege Winterthur hat sich mit der neuen Problematik von E-Zigaretten auseinandergesetzt und empfiehlt den Schulen, den Gebrauch dieser Inhalationsgeräte sowie andere nikotinhaltige Produkte via Schulordnung zu verbieten.

Die Zentralschulpflege Winterthur hat sich mit der neuen Problematik von E-Zigaretten auseinandergesetzt und empfiehlt den Schulen, den Gebrauch dieser Inhalationsgeräte sowie andere nikotinhaltige Produkte via Schulordnung zu verbieten.

In der letzten Zeit sind E-Zigaretten auch unter Jugendlichen in Mode gekommen. Sie enthalten keinen Tabak wohl aber Nikotin und gelten, wie die traditionellen Zigaretten, ebenfalls als gesundheitsschädigend. Der Hauptunterschied besteht darin, dass in den E-Zigaretten oder E-Shishas kein Tabak verbrannt wird und somit beim Konsum kein Rauch und kaum Geruch entsteht. In die gleiche Kategorie der nikotinhaltigen und damit abhängig machenden Produkte gehören der Kau- und der Schnupftabak.

Noch sind die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen von E-Zigaretten weitgehend unbekannt. Das Bundesamt für Gesundheit warnt aber klar vor deren Konsum. Der Dampf gewisser E-Zigaretten enthält krebserzeugende Stoffe (Aldehyde). Nikotin ist zudem ein starkes Nervengift. Es beschleunigt den Herzschlag und bewirkt eine Verengung der peripheren Blutgefässe. Werden nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeiten unsachgemäss behandelt oder inhaliert, besteht zudem die Gefahr von Vergiftungen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen können.

Das Gesetz verbietet es den Schülerinnen und Schülern, Alkohol, Raucherwaren und andere Suchtmittel in die Schule und an schulische Anlässe mitzunehmen und dort zu konsumieren.

Die Winterthurer Zentralschulpflege hat sich intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Gestützt auf die gesetzliche Grundlage und nach Rücksprache mit einem namhaften Suchtmittelexperten rät die Zentralschulpflege den Winterthurer Schulen dringend, in ihren Schulordnungen ein Verbot von E-Zigaretten und weiteren nikotinhaltigen Produkten aufzunehmen. Damit bekräftigt die Zentralschulpflege ihre jahrelange Praxis, dass auf den Schularealen und an Schulveranstaltungen keine gesundheitsschädigenden Produkte geduldet werden.

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