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Umsetzung des Verkehrskonzepts Bruderhaus

01.07.2019
Der Stadtrat hat die Verkehrsanordnung zur Umsetzung des Verkehrskonzepts für den Wildpark Bruderhaus verabschiedet. Die Parkplätze werden künftig bewirtschaftet. Das bestehende Fahrverbot auf der Bruderhausstrasse an Tagen mit Busbetrieb wird neu mit Schranken geregelt. Zur Umsetzung sind bauliche Anpassungen notwendig. Dabei erfolgt auch eine Erweiterung des Parkplatzes.

Der Stadtrat hat die Verkehrsanordnung zur Umsetzung des Verkehrskonzepts für den Wildpark Bruderhaus verabschiedet. Die Parkplätze werden künftig bewirtschaftet. Das bestehende Fahrverbot auf der Bruderhausstrasse an Tagen mit Busbetrieb wird neu mit Schranken geregelt. Zur Umsetzung sind bauliche Anpassungen notwendig. Dabei erfolgt auch eine Erweiterung des Parkplatzes.

Das Naherholungsgebiet Eschenberg mit dem Wildpark Bruderhaus wird insbesondere an schönen Wochenenden im Sommerhalbjahr stark von Besuchenden mit Motorfahrzeugen frequentiert. Verkehrsprobleme auf den schmalen Strassen und teilweise illegale Parkierung sind die Folge. Zudem wird das Fahrverbot auf der Bruderhausstrasse während des Busbetriebs häufig missachtet. Der Einsatz von Verkehrskadetten, Kontrollen und Kommunikationsmassnahmen der Stadtpolizei führten zu keiner massgeblichen Verbesserung der Verkehrssituation.

Das Verkehrskonzept von 2008 wurde daher überarbeitet und um eine Lösung für die Verkehrslenkung und die Parkraumbewirtschaftung beim Wildpark ergänzt. Der Stadtrat hat nun eine entsprechende Verkehrsanordnung beschlossen. Zur Durchsetzung des bestehenden Fahrverbots auf der Bruderhausstrasse während der Zeiten mit Linienbusbetrieb wird ab Breiteplatz eine Schranke errichtet. Die Zufahrt zum Bruderhaus erfolgt dann für Motorwagen und Motorräder ausschliesslich über die Eschenbergstrasse ab Waldheim oder via Seemer Buck. Vom Fahrverbot auf der Bruderhausstrasse sind künftig Motorfahrräder und damit auch E-Bikes ausgenommen.

Der Parkplatz beim Bruderhaus wird neu bewirtschaftet und dafür mit zwei Schranken versehen. Die blosse Durchfahrt auf der Bruderhausstrasse bleibt ausserhalb der Betriebszeiten des Linienbusses möglich. Gebührenpflichtig ist das Parkieren täglich von 800 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Gebühr beträgt 1 Franken pro Stunde und dient der Deckung des Betriebsaufwandes. Die maximal zulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

Im Zuge der Bauarbeiten wird der Parkplatz entlang der Bruderhausstrasse um 34 Parkplätze erweitert. Diese ersetzen resp. ergänzen acht bestehende Parkplätze, die für Wendemöglichkeiten aufgehoben werden müssen. Zudem können damit die Abstellplätze, die für die Mitarbeitenden von Wildpark, Restaurant und des künftigen Tierschutzkompetenzzentrums notwendig sind, weitgehend aus dem Wildparkareal an die Strasse verlegt werden. Insgesamt werden 20 zusätzliche Parkplätze für die Besuchenden zur Verfügung stehen. Damit soll die illegale Parkierung auf Waldwegen verhindert werden. Die Parkplatzerweiterung erfolgt in Abstimmung mit der Sanierung und Aufwertung des angrenzenden Wisentgeheges.

Für die baulichen Massnahmen beim Parkplatz und die Erneuerung des Wisentgeheges werden zwei Baugesuche eingereicht. Die Verkehrsanordnung mit der Parkplatzbewirtschaftung wird öffentlich ausgeschrieben.

Zur Verbesserung des ÖV-Angebots werden beim Zürcher Verkehrsverbund ZVV zusätzliche Buskurse der Linie 12 beantragt.

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