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Umsetzung des Parkierungskonzepts «Private Parkplätze Altstadt»

29.08.2013
Im Verlaufe dieses Sommers wurden in der Altstadt die 192 privaten Parkplätze markiert und nummeriert. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben Berechtigungskarten für die Benutzung des Parkplatzes erhalten. Die Kontrolle wird von einem privaten Sicherheitsdienst durchgeführt, welcher dem Baupolizeiamt Zuwiderhandlungen meldet. Mit dieser Massnahme wird die korrekte Benutzung der Parkplätze sichergestellt.

Im Verlaufe dieses Sommers wurden in der Altstadt die 192 privaten Parkplätze markiert und nummeriert. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben Berechtigungskarten für die Benutzung des Parkplatzes erhalten. Die Kontrolle wird von einem privaten Sicherheitsdienst durchgeführt, welcher dem Baupolizeiamt Zuwiderhandlungen meldet. Mit dieser Massnahme wird die korrekte Benutzung der Parkplätze sichergestellt.

Mit der Allgemeinverfügung vom 3. Januar 2001 und den nachfolgenden Rechtsmittelverfahren wurden die privaten ober- und unterirdischen Parkplätze in der Altstadt festgestellt. Es sind total 192 Parkplätze. Für diese privaten Parkplätze in der Altstadt wurde keine konkrete Nutzung festgesetzt; den Eigentümerinnen und Eigentümern steht es frei, ob sie ihre Parkplätze beispielsweise als Wohnungs-, Besucherinnen- und Besucher- oder Kundenparkplätze nutzen möchten. Mit der rechtmässigen Festsetzung hat sich zwar der Bestand der Parkplätze geklärt, dies reichte jedoch - wie sich in der Zwischenzeit gezeigt hat - nicht aus, um auch die korrekte Benutzung der Parkplätze sicherzustellen.

Das Parkierungskonzept «Private Parkplätze Altstadt» stellt nun die korrekte Benutzung der 192 Parkplätze sicher. Die Parkplätze wurden an den Ecken markiert und nummeriert. Mit Berechtigungskarten wird die Benutzung klar geregelt. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer erhielt kostenlos drei Berechtigungskarten pro bewilligten Parkplatz. Die Parkplatzkontrollen werden von einem privaten Sicherheitsdienst durchgeführt, welcher dem Baupolizeiamt Meldung über Zuwiderhandlungen erstattet.

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