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Übertrag von Grundstücken vom Finanz- ins allgemeine Verwaltungsvermögen

08.11.2018
Der Stadtrat hat mehrere Liegenschaften, die von der Stadt selber genutzt werden, vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen.

Der Stadtrat hat mehrere Liegenschaften, die von der Stadt selber genutzt werden, vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen. Notwendig machten das die Vorgaben des Kantons Zürich zum neuen Gemeindegesetz und zur Gemeindeverordnung, wonach Liegenschaften nur dann dem Finanzvermögen zugeordnet werden dürfen, wenn sie keinem öffentlichen Zweck dienen und somit jederzeit ohne Beeinträchtigung der städtischen Aufgabenerfüllung veräussert werden können. Liegenschaften, die ausschliesslich oder zur Hauptsache für öffentliche Zwecke genutzt werden, müssen dagegen ins Verwaltungsvermögen übertragen werden.

Konkret geht es um die Liegenschaften Holderplatz 2, Wildbachstrasse 18, Schaffhauserstrasse 69 und Wartstrasse 284, die mehrheitlich von städtischen Dienststellen genutzt werden. Der Übertrag vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen erfolgt zum Buchwert und muss als Aufwand zulasten der Investitionsrechnung des allgemeinen Verwaltungsvermögens verbucht werden. Der Stadtrat hat die entsprechende Ausgabe im Gesamtbetrag von rund 6,4 Millionen Franken gebunden erklärt.

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