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Überbrückungsfinanzierung für das Konservatorium

21.12.2018
Das Konservatorium Winterthur bietet zusätzlich zum subventionierten Musikunterricht ein ergänzendes Angebot an. Der Kanton Zürich zog sich 2016 aus der Finanzierung dieser Angebote zurück. Im Schuljahr 2019/20 fehlt dem Konservatorium deshalb rund eine halbe Million Franken. Um den Betrieb und die Angebote zu sichern, unterstützt der Stadtrat das Konservatorium mit einem einmaligen Beitrag von 200 000 Franken – als Überbrückung, bis ein neues Musikschulgesetz in Kraft ist und eine darauf basierende ordentliche Finanzierung greift.

Das Konservatorium Winterthur bietet zusätzlich zum subventionierten Musikunterricht ein ergänzendes Angebot an. Der Kanton Zürich zog sich 2016 aus der Finanzierung dieser Angebote zurück. Im Schuljahr 2019/20 fehlt dem Konservatorium deshalb rund eine halbe Million Franken. Um den Betrieb und die Angebote zu sichern, unterstützt der Stadtrat das Konservatorium mit einem einmaligen Beitrag von 200 000 Franken – als Überbrückung, bis ein neues Musikschulgesetz in Kraft ist und eine darauf basierende ordentliche Finanzierung greift.

Das Konservatorium Winterthur betreibt seit vielen Jahren ein umfassendes Musikschulangebot, das von der musikalischen Frühförderung bis zur Hochschulreife und zu niederschwelligen Angeboten für Erwachsene reicht. Ein Teil davon wird als Jugendmusikschule basierend auf der Musikschulverordnung durch die Stadt und den Kanton subventioniert.

Das Konservatorium erhielt für die ergänzenden Angebote im Vorschulbereich wie auch für besonders begabte Jungmusikerinnen und Jungmusiker bis 2016 zusätzliche kantonale Unterstützung. Diese Angebote – wie das bekannte Winterthurer Jugendsinfonie-Orchester (WJSO), die national wie international prämierten Chöre sowie Ensembles und Bands, aber auch das Förderprogramm und das Vorstudium zum Musikstudium – sind aus dem Winterthurer Kulturleben und aus der hiesigen Bildungslandschaft nicht mehr wegzudenken.

2016 hat sich der Kanton aus der Finanzierung zurückgezogen, obwohl diese als Überbrückungsfinanzierung bis zu einem neuen, gültigen Musikschulgesetz vorgesehen war. Der Kantonsrat ist auf eine erste Fassung 2016 nicht eingetreten, und die Regierung beschloss damals gleichzeitig das Sparprogramm «LÜ16». In der Folge stellte der Kanton seine Zahlungen ein, und die entstandenen Defizite wurden seither durch das Musikkollegium Winterthur getragen.

Eine Neuauflage des Musikschulgesetzes ist als Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative kürzlich vorgestellt worden. Dieses wird die kantonale Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Musikförderungsartikels in der Bundesverfassung schaffen. Darin enthalten ist auch die musikalische Talentförderung.

Im Schuljahr 2019/20 beträgt der Finanzierungsbedarf für die ergänzenden Angebote des Konservatoriums 500 000 Franken. Der Stadtrat hat beschlossen, für das Schuljahr 2019/20 200 000 Franken zur Überbrückung zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil Winterthurerinnen und Winterthurern, die solche Angebote nutzen. Für den verbleibenden Fehlbetrag von 300 000 Franken kommen weiterhin Private auf. Mit der Überbrückungsfinanzierung wird verhindert, dass die Angebote bis zur Einführung des neuen Gesetzes eingestellt werden müssen. Ab dem Schuljahr 2020/21 soll auf der Basis des neuen Gesetzes die Finanzierung ordentlich erfolgen.

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