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Transparenz in Politikfinanzierung: Der Stadtrat setzt auf einheitliche Vorgaben des Kantons

09.07.2021
Dem Stadtrat ist die Herstellung von Transparenz in der Politikfinanzierung sehr wichtig. Dies hält er in seinem Bericht zu einer entsprechenden Motion fest. Statt jedoch eigene kommunale Bestimmungen zu erlassen, erachtet er es als zielführender, den bereits laufenden Prozess auf kantonaler Ebene zum gleichen Thema zu verfolgen und die zu erwartenden kantonalen Regelungen anzuwenden.

Dem Stadtrat ist die Herstellung von Transparenz in der Politikfinanzierung sehr wichtig. Dies hält er in seinem Bericht zu einer entsprechenden Motion fest. Statt jedoch eigene kommunale Bestimmungen zu erlassen, erachtet er es als zielführender, den bereits laufenden Prozess auf kantonaler Ebene zum gleichen Thema zu verfolgen und die zu erwartenden kantonalen Regelungen anzuwenden.

Im Dezember 2020 wurde der Stadtrat mittels Motion beauftragt, eine Weisung auszuarbeiten, mit der Transparenz bei der Finanzierung von städtischen Parteien sowie von kommunalen Abstimmungs- und Wahlkampagnen geschaffen werden kann. In seinem Bericht hält der Stadtrat fest, dass er das Bedürfnis der Bevölkerung nach Transparenz in der Politikfinanzierung nachvollziehen könne und dass auch aus seiner Sicht Handlungsbedarf bestehe: Mit Vorschriften zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen können Grundlagen geschaffen werden, damit die Stimmberechtigten wichtige Informationen erhalten, die zur freien Willensbildung bei Wahlen und Abstimmungen beitragen, wodurch auch das Vertrauen in die Politik gefördert wird.

Allerdings sind aktuell hinsichtlich der Herstellung von Transparenz in der Politikfinanzierung sowohl auf Bundes- wie auch auf kantonaler Ebene Gesetzgebungsprojekte am Laufen. Insbesondere die parlamentarische Initiative im Kanton Zürich – die nach Einschätzung des Stadtrats gute Chancen für eine Weiterbehandlung im Kantonsrat hat – wird direkte Auswirkungen auf die Stadt Winterthur haben. Es sind übergeordnete, kantonale Bestimmungen zu erwarten, die von allen Gemeinden anzuwenden sind.

Vor diesem Hintergrund ist der Stadtrat zum Schluss gekommen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn mache, auf kommunaler Ebene spezifische Bestimmungen zu erlassen. Einerseits ist anzunehmen, dass eine städtische Regelung nur kurze Zeit in Kraft wäre. Anderseits wäre ungewiss, welche Abweichungen zu den kantonalen Vorschriften zu erwarten wären. Aus diesen Gründen beantragt der Stadtrat dem Parlament, von der Erheblicherklärung der Motion abzusehen.

Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

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