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Tempo 30 auf der Tösstal- und Wülflingerstrasse

28.10.2025
Das Sanierungsprojekt Tösstalstrasse, von Zwingliplatz bis Landvogt-Waser-Strasse, wird nach § 16 Strassengesetz öffentlich aufgelegt. Zum Schutz der Anwohnenden vor übermässigem Lärm wird auf dem gesamten Abschnitt Tempo 30 angeordnet. Verkehrsanordnungen zu Tempo 30 werden zeitgleich auch für den Abschnitt im Dorfkern Seen und für die Wülflingerstrasse, vom Knoten Schloss bis zur Härti, publiziert.

Das Sanierungsprojekt Tösstalstrasse, von Zwingliplatz bis Landvogt-Waser-Strasse, wird nach § 16 Strassengesetz öffentlich aufgelegt. Zum Schutz der Anwohnenden vor übermässigem Lärm wird auf dem gesamten Abschnitt Tempo 30 angeordnet. Verkehrsanordnungen zu Tempo 30 werden zeitgleich auch für den Abschnitt im Dorfkern Seen und für die Wülflingerstrasse, vom Knoten Schloss bis zur Härti, publiziert.

Die Tösstalstrasse zwischen Zwingliplatz und Landvogt-Waser-Strasse weist erhebliche Abnutzungserscheinungen und Belagschäden auf. Zudem sind Teile der Werkleitungen dringend zu erneuern. Im Zuge der nötigen Gesamtsanierung wird der Strassenraum aufgewertet. Insbesondere werden durchgängig mindestens zwei Meter breite Trottoirs angeordnet, ein durchgehender Radstreifen markiert, die Baumallee ergänzt und die Lage der Bushaltestellen optimiert. Diese werden zudem behindertengerecht und für den Einsatz von Doppelgelenkbussen ausgebaut. Die Strassenbreite bleibt unverändert. Der Baumbestand steigt von 155 auf 194. Das Projekt lag vom 2. Februar bis 4. März öffentlich zur Mitwirkung auf (Medienmitteilung vom 2. Februar 2024). Es gingen zwanzig Schreiben mit verschiedenen Einwendungen ein, die teilweise berücksichtigt wurden.[1]

1512 Personen zusätzlich vor Lärm geschützt

Bei 166 Objekten bzw. bei 3555 Personen im Projektperimeter liegt die Lärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert. Im Rahmen einer Interessensabwägung wurde entschieden, neben dem Einbau eines lärmarmen Belags auf dem Abschnitt Zwingliplatz bis Landvogt-Waser-Strasse auch Tempo 30 anzuordnen. Alleine durch diesen Schritt kann eine Lärmreduktion von durchschnittlich -3,8 Dezibel(A) erzielt werden, zusammen mit dem lärmtechnisch vorteilhaften Belag sind es -4,2 Dezibel(A). 1512 Personen, die heute unter übermässigem Lärm leiden, können auf diese Weise geschützt werden. Bei den Objekten, die weiterhin über dem Immissionsgrenzwert belastet bleiben, sind nach Lärmschutz-Verordnung die Fenster gegen Schall zu dämmen. Mit Tempo 30 fallen die Ausgaben für Lärmschutzfenster rund zwei Millionen Franken geringer aus als bei Tempo 50.

Durch die Einführung von Tempo 30 können zudem die Verkehrssicherheit erhöht und der Verkehrsfluss verbessert werden. Demgegenüber stehen Nachteile für den öffentlichen Verkehr, der durchschnittlich zwischen 27 und 34 Sekunden[2] längere Fahrzeiten in Kauf nehmen muss. Betroffen sind die Linien 2 und 22. Ein zusätzlicher Bus auf der Linie 2 ist erforderlich, damit die Fahrplanstabilität garantiert werden kann. Diese Massnahme hat jährliche Mehrkosten von 428'000 Franken zur Folge.

Aus Sicht des Stadtrats überwiegen in der Interessensabwägung die Vorteile von Tempo 30 klar, insbesondere beim Schutz der Anwohnenden von Lärm, aber auch im Sinne der Verkehrssicherheit des Fuss- und Veloverkehrs.

Für das Strassenprojekt ist ein Auflageverfahren nach §§ 16/17 Strassengesetz vorgesehen. Die Auflagefrist dauert von Freitag, 24. Oktober bis Montag, 24. November 2025.

Umsetzung Tempo 30 in den Ortskernen von Wülfingen und Seen

Zeitgleich mit der Auflage werden auch zwei zusätzliche Verkehrsanordnungen publiziert, die sich ebenfalls mit Tempo 30 auf Strassenabschnitten befassen, auf denen die Buslinie 2 verkehrt. Dies einerseits in Wülflingen, wo die bestehende Tempo 30-Zone beim Lindenplatz beidseits verlängert wird, so dass vom Knoten Schloss (Salomon-Hirzel-Strasse) bis zur Wendeschlaufe in der Härti durchgängig Tempo 30 gelten soll. Dies entspricht einem oft geäusserten Wunsch der Bevölkerung in Bezug auf Lärmschutz und Schulwegsicherheit. In Seen soll auf der Tösstalstrasse von der Landvogt-Waser-Strasse bis zur Oberseenerstrasse sowie einigen angrenzenden Strassenabschnitten ebenfalls Tempo 30 gelten. Beide Abschnitte sind Teil der «Etappe Morgen» des 2021 vom Stadtrat verabschiedeten «Zielbilds Temporegime» (Medienmitteilung vom 6. Juli 2021).

Mit den für die Lärmsanierung der Tösstalstrasse im Abschnitt Zwingliplatz bis Landvogt-Waser-Strasse ausgelösten Zusatzaufwänden für Stadtbus in Höhe von jährlich 428'000 Franken können auch die geplanten Tempo-30-Abschnitte in den Ortskernen von Wülflingen und Seen abgedeckt werden. Allenfalls ist von weiteren Kosten für die regionalen Linien 671 und 674 auszugehen, sofern diese weiterhin durch den Ortskern von Wülflingen verkehren und keine Kompensationsmassnahmen in und ausserhalb von Winterthur möglich sind.

[1] Der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen wurde am 18. Oktober 2024 publiziert.

[2] Es handelt sich um einen theoretisch errechneten Wert für den Fahrplan. Der tatsächliche Wert hängt vom Fahrgastaufkommen, von Baustellen, vom Wetter, von der Verkehrssituation und von den Verkehrszeiten (Haupt- oder Nebenverkehrszeiten) ab.

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