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Teilrevision Nutzungsplanung 2024 kommt vors Parlament

10.07.2025

Der Stadtrat legt dem Stadtparlament die Teilrevision der Nutzungsplanung und die Aufhebung des Gestaltungsplans «Parkplatz Bleuelwies» zur Festsetzung vor. Mit der Teilrevision werden Umzonungen für die Erweiterung verschiedener Schulhäuser vorgenommen und Möglichkeiten für die Umnutzung des ehemaligen Sommertheaters durch eine Umzonung eröffnet. Aufgehoben werden die Bestimmungen zum Mehrlängenzuschlag.

Seit der letzten Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung im Jahr 2019 hat sich die Stadt weiterentwi­ckelt. Mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungsplanung 2024 werden die in den letzten Jahren gesammelten Änderungsbegehren behandelt. Die Teilrevision wurde vom 23. August bis 22. Oktober öffentlich aufgelegt (Medienmitteilung vom 22. August 2024). Alle interessierten Personen, Vereine, Parteien und Behörden hatten Gelegenheit, sich zu äussern. Inzwischen wurden alle Anträge geprüft, die Nutzungsplanung wo nötig angepasst und der erläuternde Bericht liegt vor.

Die Teilrevision enthält Ände­rungen der Bau- und Zonenordnung (BZO) und des Zonenplans:

  • Die beiden Parzellen im Bereich des ehemaligen Sommertheaters und der Restaurants Strauss und Tres Amigos neben dem Stadtgarten werden von der dreigeschossigen Wohnzone (W3/2.6) in die dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (W3G) umgezont.
  • Drei Umzonungen sind im Zusammenhang mit Schulhauserweiterungen vorgesehen: Beim Schulhaus Laubegg in Dättnau wird eine Fläche in der bestehenden W3G in die Zone für öffentliche Bauten (Oe) umgezont. In Iberg wird für den Neubau des Schulhauses Aussenwachten ein Teil der bestehenden zweigeschossigen Wohnzone (W2/1.6) in die Oe umgezont. Auch das Schulhaus Wyden in Wülflingen wird erweitert. In diesem Zusammenhang wird ein Teil der viergeschossigen Wohnzone (W4/3.4) in die Oe umgezont.
  • Auf die Erweiterung der Erholungszone E2 nördlich des Kemptweihers wird verzichtet. Die bestehende Erholungszone E2 um den Kemptweiher wird jedoch neu der Freihaltezone F zugewiesen.
  • Der Mehrlängenzuschlag in der BZO wird aufgehoben. Er steht in einem Spannungsverhältnis zum Wachstum nach innen und hemmt die Ausschöpfung der rechtlich möglichen Baukubatur.

Bei den übrigen Anpassungen handelt es sich um untergeordnete Nachführungen des Zonen­plans beziehungsweise um geringfügige Korrekturen an der BZO. 

Durch die Revision der Nutzungsplanung 2024 entstehen keine Planungsvorteile und somit auch keine Ausgleichspflicht.

Infolge des Bahnausbaus MehrSpur Zürich-Winterthur kann der im Jahr 2010 für den Reitplatz geplante Parkplatz Bleuelwies nicht realisiert werden. Der Gestaltungsplan Parkplatz Bleuelwies wird daher aufgehoben.

 

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