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Teilrevision der Nutzungsplanung

18.06.2015
Der Stadtrat beantragt beim Grossen Gemeinderat verschiedene Änderungen der Nutzungsplanung. Stark verkehrserzeugende Nutzungen sollen nur noch an Lagen mit sehr guter Verkehrserschliessung zugelassen werden.

Der Stadtrat beantragt beim Grossen Gemeinderat verschiedene Änderungen der Nutzungsplanung. Stark verkehrserzeugende Nutzungen sollen nur noch an Lagen mit sehr guter Verkehrserschliessung zugelassen werden. Für drei Areale an der Zürcherstrasse wird eine Gestaltungsplanpflicht festgelegt. Der Zweck der Gestaltungsplanpflicht wird neu in der Bau- und Zonenordnung umschrieben. Daneben umfasst die Revision die Aufhebung der Reservezone in Gotzenwil, vier Einzonungen sowie verschiedene weitere Anpassungen im Zonenplan.

Neue stark verkehrserzeugende Nutzungen (SVN) sollen nur noch an Lagen mit sehr guter Er-schliessung für den motorisierten Individualverkehr möglich sein. SVN umfassen Verkaufs-, Gastronomie- oder Freizeitnutzungen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen. In einer neuen Bestimmung in der Bau- und Zonenordnung wird die Zulässigkeit von SVN geregelt. SVN sind nur in den im neuen Ergänzungsplan «Stark Verkehrserzeugende Nutzungen» bezeichneten Eig-nungsgebieten zulässig. Dazu zählen die vier nahe den Autobahnanschlüssen liegenden Gebiete Steig, Auwiesen-Ost, Auwiesen-West und Rosenberg. Neue SVN sind mit einem Gestaltungsplan auch ausserhalb der Eignungsgebiete möglich. Generell ist für SVN eine gute verkehrliche Einbindung sicherzustellen.

Das im Jahr 2011 fertiggestellte Leitbild «Stadtraum Zürcherstrasse» definiert die Ziele für die Aufwertung des Stadtraums Zürcherstrasse. Dabei geht es auch um die sorgfältige Entwicklung der angrenzenden urbanen Räume mit aktiven Gewerbebetrieben, vielfältigen Erdgeschossnut-zungen und hochwertigen Freiräumen. Für die drei Areale «Burger King», «Stadtwerk», «Migrol/Mc Donalds» wird deshalb neu eine Gestaltungsplanpflicht festgelegt.

Für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht wird der Zweck der Gestaltungsplanpflicht neu in der BZO umschrieben. Bisher war diese Zweckumschreibung nur in den Planungsberichten zur Festsetzung der jeweiligen Gestaltungsplanpflichten enthalten. Mit der neuen Regelung werden die im öffentlichen Interesse liegenden Anforderungen an die zu erarbeitenden Gestaltungspläne verbindlich festgelegt.

Die grösste Änderung im Zonenplan umfasst die Aufhebung der Reservezone in Gotzenwil. Diese soll teilweise der Landwirtschaftszone und im Kernbereich der kantonalen Freihaltezone zugewiesen werden. In der Freihaltezone steht die Funktion der Siedlungstrennung, der Erhaltung des Landschaftsbildes und der ökologischen und erholungsbezogenen Vernetzung im Vordergrund. Die landwirtschaftliche Nutzung ist auch innerhalb der Freihaltezone wie bis anhin gewährleistet.

Für das Gebiet des Wildparks Bruderhaus wird neu eine Erholungszone beantragt, welche die für die Erweiterung des Wildparks im Jahr 2009 gerodete Waldfläche mit umfasst. Die Erholungszone entspricht den übergeordneten Richtplanfestlegungen. Im Weiteren enthält das Revisionspaket vier Einzonungsgesuche, die Anpassung einer Waldabstandslinie sowie verschiedene untergeordnete Änderungen und Korrekturen im Zonenplan.

Das vom 11. Juli bis 8. Oktober 2014 öffentlich aufgelegte Revisionspaket 2014 wurde bei der weiteren Überarbeitung in zwei Teilpakete aufgeteilt. Der 1. Teil ist am 21. Januar 2015 an den Grossen Gemeinderat überwiesen worden. Er umfasst die teilweise Nichtanrechenbarkeit von Balkonen auf die Baumassenziffer, Regelungen für das Sexgewerbe, Materialisierungsvorschrif-ten in Kernzonen sowie drei untergeordnete Umzonungen. Die übrigen Anträge aus dem Revi-sionspaket 2014 sind im vorliegenden 2. Teil enthalten, der nun an den Grossen Gemeinderat überwiesen wird.

Die Einwendungen und die kantonale Vorprüfung zum Revisionspaket 2014 welche vorwiegend klarere Vorgaben zur Verkehrserschliessung von SVN forderten, wurden bei der Überarbeitung des Revisionspakets berücksichtigt.

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