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Tarifanpassungen bei der Schulergänzenden Betreuung

20.10.2014
Für die Steuerperiode 2014 können Familien erneut höhere Abzüge für Kinder- und Kinderbetreuungskosten geltend machen. Diese Steuererleichterungen haben einen direkten Einfluss auf die Kostenberechnung für die Schulergänzende Betreuung. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, die Betreuungstarife entsprechend anzupassen.

Für die Steuerperiode 2014 können Familien erneut höhere Abzüge für Kinder- und Kinderbetreuungskosten geltend machen. Diese Steuererleichterungen haben einen direkten Einfluss auf die Kostenberechnung für die Schulergänzende Betreuung. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, die Betreuungstarife entsprechend anzupassen.

Das Steuerrecht sieht ab Steuerperiode 2014 vor, dass die Eltern sowohl einen Kinderabzug von 9000 Franken pro Kind (bisher 7400 Franken) und einen Kinderbetreuungskostenabzug bis maximal 10 100 (bisher 6500) Franken machen können. Diese Steuererleichterungen haben den Stadtrat bewogen, die Auswirkungen auf die Tarife bei der Schulergänzenden Betreuung zu analysieren, die sich nach dem steuerbaren Einkommen richten.

Damit die Stadtkasse durch diese Steuererleichterungen nicht doppelt belastet wird, hat der Stadtrat entschieden, einerseits den Maximalbeitrag pro Kind um einen weiteren Schritt von 89 auf 92 Franken für einen ganzen Betreuungstag (100 Prozent) an die effektiven Betriebskosten anzugleichen. Anderseits wird der sogenannte Geschwisterrabatt gekürzt, denn mit dem Steuerabzug von neu 9000 Franken pro Kind werden Mehrkindfamilien steuerlich gegenüber Einkindfamilien deutlich bevorzugt. Der Geschwisterrabatt von bisher 10 bis 25 Prozent für mehrere Kinder in der Schulergänzenden Betreuung würde sich in Kombination mit dem hohen steuerlichen Kinderabzug faktisch zu einer doppelten Vergünstigung zulasten der Stadtkasse auswirken. Der Geschwisterrabatt wird neu für zwei Kinder 5 Prozent und ab drei Kindern 10 Prozent sein. Diese Reduktion gilt jedoch nur für Kinder, die in der Schulergänzenden Betreuung angemeldet sind. Geschwister, die in einer Tagesfamilie oder in einer Kita betreut werden, können bei der Rabattberechnung nicht mehr einbezogen werden.

Die Anpassung des maximalen Beitrags sowie die Kürzung des Geschwisterrabatts sind aus Sicht des Stadtrats ausgewogene Massnahmen, um alle Eltern möglichst gleichermassen zu berücksichtigen.

Als Folge davon können die Ertragseinbussen bei der Schulergänzenden Betreuung aufgrund der höheren steuerrechtlichen Kinder- und Kinderbetreuungskostenabzüge merklich gemindert werden. Die Tarifanpassungen treten per 1. Februar 2015 in Kraft. Auf der Website www.kinderbetreuung.winterthur.ch können die neuen persönlichen Betreuungstarife auf einfache Weise berechnet werden.

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