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Tarifanpassung der Elternbeiträge für die Schulergänzende Betreuung

06.09.2024

Die Nachfrage nach Schulergänzender Betreuung wächst seit Jahren stetig. Mittlerweile nutzen über 44 Prozent aller Kindergarten- und Schulkinder das städtische Angebot. Dieses Wachstum geht mit steigenden Kosten einher. Der Stadtrat sieht sich darum gezwungen, nach fast zehn Jahren eine Tarifanpassung zu machen und die Elternbeiträge für die Schulergänzende Betreuung, die Ferienbetreuung und den Mittagstisch Sek zu erhöhen.

Die Betreuung in der unterrichtsfreien Zeit entspricht einem wachsenden Bedürfnis der Bevölkerung. Die Nachfrage für die Schulergänzende Betreuung nimmt in Winterthur seit Jahren stetig zu. Zurzeit nutzen 44,6 Prozent der Kindergarten- und Primarschulkinder das städtische Ange-bot der Schulergänzenden Betreuung, was über 4300 Kindern entspricht. Damit hat sich die Nachfrage in den letzten zehn Jahren verdoppelt.

Aufgrund dieses Nachfragewachstums, das Hand in Hand geht mit dem Bevölkerungswachstum und dem Bedürfnis der Bevölkerung, sind die Kosten in diesem Angebotsbereich in den vergangenen Jahren angestiegen. Zusätzliche Raumbeschaffungen, Lohnkosten, aber auch der Ausbau von Qualitätsmassnahmen zugunsten der Professionalisierung haben zu dieser Kostensteigerung geführt. Da der Kanton Zürich sich – im Gegensatz zu anderen Kantonen – finanziell nicht an der Schulergänzenden Betreuung beteiligt, fallen diese Kostensteigerungen der Stadt Winterthur zu. Gemäss langjährigem Verteilschlüssel übernehmen die Stadt zirka zwei Drittel und die Eltern ein Drittel der Betreuungskosten.

Obwohl die Kosten stetig gestiegen sind, wurden die Elternbeiträge seit 2015 nicht mehr erhöht. Aufgrund des Kostenwachstums sieht sich die Stadt nun gezwungen, eine Tarifanpassung bei den Elternbeiträgen zu machen. Der maximale Elternbeitrag pro Tag wird von 92 auf 105 Franken erhöht. Jener für den Mittagstisch Sek von 15.50 auf 17 Franken.

Die Beitragserhöhung von 92 auf 105 Franken betrifft Eltern mit einem steuerbaren Einkommen über 75'000 Franken, die den maximalen Beitrag bezahlen. Für Eltern mit tieferen Einkommen fällt die Beitragserhöhung tiefer aus. Der neue Maximaltarif von 105 Franken gilt für einen ganzen Tag (11 Stunden) in der Ferienbetreuung. In der Schulergänzenden Betreuung bezahlen die Eltern den Teil des Tages, den sie für ihr Kind gebucht haben, nämlich Morgenbetreuung, Mittagsbetreuung, Mittags-Nachmittagsbetreuung oder nur Nachmittagsbetreuung. Der Maximaltarif für den Mittagstisch Sek wurde von derzeit Fr. 15.50 auf Fr. 17 pro Mittag erhöht. Darin enthalten sind das Mittagessen und die Begleitung durch die Mittagstischleitung.

Die Stadt Winterthur wendete 2023 für die Betreuung der Schulkinder und-jugendlichen insgesamt knapp 19 Millionen Franken auf. Die Kostenbeteiligung der Stadt Winterthur liegt im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden im Kanton, aber auch schweizweit, im oberen Bereich, nicht zuletzt darum, da sich der Kanton nicht an den Kosten beteiligt und der Bund nur sehr punktuell. Seitens Stadtrat bestehen Bestrebungen, das aktuelle Kostenmodell zusammen mit Bund und Kanton zu analysieren und neu zu diskutieren.

Tarifberechnung der Schulergänzenden Betreuung

Die Grundlagen zur Tarifberechnung für die Kinderbetreuung im schulischen Bereich der Stadt Winterthur sind ersichtlich in
1) der Verordnung (VO) über die Kinderbetreuung im schulischen Bereich (4.5-2)
SRS 4.5-2 - Verordnung über die Kinderbetreuung im schulischen Bereich - Stadt Winterthur - Erlass-Sammlung (tlex.ch)

2) dem Beitrags- und Betriebsreglement über die Kinderbetreuung im schulischen Bereich (BeiRSchu) (4.5-2.1)
SRS 4.5-2.1 - Beitrags- und Betriebsreglement über die Kinderbetreuung im schulischen Bereich - Stadt Winterthur - Erlass-Sammlung (tlex.ch)

3) Anmeldung für die schulergänzende Betreuung / Mittagstisch Sekundarschule der Stadt Winterthur
Formulare, Merkblätter, Reglemente — Stadt Winterthur

Folgende Faktoren gelten für die Berechnungsgrundlage des Elterntarifes:

  • Die Elterntarife sind einkommensabhängig
  • Die Tarifentwicklung verläuft linear
  • Grundlage für die Einkommensberechnung ist das steuerbare Einkommen zuzüglich 10% Vermögensanteil
  • Besuchen zwei oder mehr Kinder des gleichen Haushaltes eine schulische Betreuungseinrichtung wird ein Geschwisterrabatt gewährt

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