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Subventionsverträge mit Kulturinstitutionen sollen interimistisch verlängert werden

15.11.2013
Der Stadtrat hat die Weisung an den Grossen Gemeinderat über die interimistische Ver-längerung der befristeten Subventionsverträge beschlossen.

Der Stadtrat hat die Weisung an den Grossen Gemeinderat über die interimistische Verlängerung der befristeten Subventionsverträge beschlossen.

Die befristeten Subventionsverträge mit 18 kulturellen Institutionen laufen Ende 2013 aus. Der Antrag auf Vertragsverlängerung ist wegen der Spardiskussionen rund um «effort 14+» zurück-gestellt worden. Gleichsam wird das Kulturleitbild revidiert, auf dessen Basis die Subventionsverträge einer Neubeurteilung unterzogen werden sollen. Die bevorstehende Verlängerung der Verträge soll für 17 Institutionen interimistisch erfolgen, für die Kunsthalle werden gesonderte Bestimmungen erlassen.

Die Kürzungen von einzelnen Subventionsbeiträgen sind nicht Gegenstand des Antrags. Die Verträge werden unverändert übernommen. Allerdings enthalten sie bereits in der vorliegenden Fassung eine Klausel, die es der Stadt erlaubt Kürzungen vorzunehmen, sollte sie durch die finanzpolitische Situation dazu gezwungen sein.

Die Regierung des Kantons Zürich hat im Rahmen ihrer Korrespondenz mit der Stadt zu ihrer finanziellen Situation zusätzliche Beiträge im Gesamtbetrag von jährlich 569 000 Franken für die Jahre 2013 bis 2016 an drei kulturelle Institutionen zugesichert. Angesichts dieser Mehrleistungen und angesichts der angespannten Finanzsituation hält es der Stadtrat für vertretbar, seine eigenen Beiträge an diese drei Institutionen insgesamt um 200 000 Franken für das Jahr 2014 und längstens bis 2016 zurückzunehmen. Die Massnahme wird jährlich überprüft. Konkret reduziert die Stadt ihre Beiträge für den Kunstverein, für das Fotomuseum und für die Kunsthalle, mit der sie eine entsprechend reduzierte Leistungsvereinbarung abschliesst.

Auch der Vertrag mit dem Trägerverein Flora läuft Ende 2013 aus. Der Betrieb der Flora soll künftig durch den Kunstverein übernommen werden. Eine entsprechende Weisung zum Zusammenschluss von Villa Flora und Kunstmuseum ist jedoch auf Empfehlung der vorberatenden parlamentarischen Kommission sistiert worden, bis das revidierte Kulturleitbild Ende 2014 / Anfang 2015 vorliegt. Die städtischen Nebenleistungen zur Deckung der Kosten für Hauswartung, Kasse und Aufsicht werden in reduziertem Mass weiter gewährt, damit der Museumsbetrieb bis zum Abschluss der bereits aufgegleisten Ausstellungen aufrecht erhalten werden kann.

Die von einer Volksabstimmung genehmigten Subventionsverträge mit dem Musikkollegium, dem Kunstverein und dem Technorama sind unbefristet.

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