Streichung der Gemeindezuschüsse zu AHV/IV
Der Stadtrat von Winterthur beantragt dem Grossen Gemeinderat die Abschaffung der Gemeindezuschüsse für bedürftige AHV/IV-Bezügerinnen und -Bezüger. Diese Sparmassnahme, die das Budget um rund 3,5 Millionen entlasten soll, wurde bereits im Juni 2014 kommuniziert. Der formelle Antrag zuhanden des Parlaments liegt jetzt vor.
In Winterthur erhalten bedürftige AHV/IV-Rentenberechtigte zurzeit zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen des Bundes und zu den Beihilfen des Kantons auch städtische Gemeindezuschüsse. Rund 2300 Personen beziehen diese Unterstützung; die Netto-Ausgaben zulasten der Stadt betrugen 2013 insgesamt 3,5 Millionen Franken. Gemeindezuschüsse werden ausgerichtet für den Lebensbedarf, als Mietzinszuschuss und zur Verbilligung von Bus-Abonnementen.
Angesichts der angespannten Finanzlage hat der Stadtrat von Winterthur entschieden, dem Grossen Gemeinderat die Abschaffung der Gemeindezuschüsse per 31. Dezember 2014 zu beantragen. Die Gemeindezuschüsse sind die einzigen Bedarfsleistungen, bei denen die Stadt Winterthur sparen kann. Alle anderen individuellen Sozialausgaben sind von Bund und Kanton vorgeschrieben.
Die Streichung der Gemeindezuschüsse trifft vor allem Rentnerinnen und Rentner in Mietverhältnissen, hier fällt insbesondere der Wegfall der Mietzuschüsse ins Gewicht. Personen, die heute Anspruch auf Gemeindezuschüsse haben, werden nach deren Abschaffung im Durchschnitt monatlich 134 Franken weniger zur Verfügung haben. Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Winterthur sieht der Stadtrat jedoch keinen Spielraum, diese freiwilligen Leistungen auch in Zukunft finanzieren zu können.