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Strassenlärmsanierung der Staatsstrassen in Winterthur festgesetzt

31.01.2014
Das Lärmsanierungsprojekt für die Staatsstrassen wurde vom 20. September bis 21. Oktober 2013 öffentlich aufgelegt. Von rund 2000 betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern wurden 53 Einsprachen eingereicht. 42 Einsprachen wurden erledigt, zehn wurden abgelehnt. Eine Einsprache wurde zurückgestellt. Der Stadtrat hat das Sanierungsprojekt nun festgesetzt.

Das Lärmsanierungsprojekt für die Staatsstrassen wurde vom 20. September bis 21. Oktober 2013 öffentlich aufgelegt. Von rund 2000 betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern wurden 53 Einsprachen eingereicht. 42 Einsprachen wurden erledigt, zehn wurden abgelehnt. Eine Einsprache wurde zurückgestellt. Der Stadtrat hat das Sanierungsprojekt nun festgesetzt.

In den letzten 20 Jahren wurden die Alarmwertsanierungen an den Staatsstrassen in der Stadt Winterthur abgeschlossen. Anschliessend musste die Stadt Sanierungsprojekte zur Einhaltung des Immissionsgrenzwertes ausarbeiten. Rund 2000 Gebäude in Winterthur an allen Staatsstrassen wurden nach den Vorgaben der Lärmschutzverordnung (LSV) beurteilt.

Im Februar 2013 erhielten alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer ein erstes Informationsschreiben. In der Folge konnten sie mittels eines Fragebogens ihr Interesse am Projekt anmelden und eine Mitwirkungsmöglichkeit wahrnehmen. Aufgrund dieser Informationen wurden dann während des Sommers 2013 für alle angemeldeten Gebäude sogenannte akustische Projekte erstellt und öffentlich aufgelegt. Die Lärmsanierung umfasst nun die Ausführung der Summe dieser individuellen Teilprojekte. Als Massnahme ist hauptsächlich der Einbau von modernen Schallschutzfenstern vorgesehen.

Die öffentliche Auflage dieser akustischen Projekte fand vom 20. September bis 21. Oktober 2013 nach §16 Strassengesetzes statt. Von den Eigentümerinnen und Eigentümern wurden 53 Einsprachen eingereicht. 42 Einsprachen wurden positiv und 10 Einsprachen negativ beantwortet. Eine Einsprache wurde zurückgestellt.1)

Der Stadtrat hat das Sanierungsprojekt festgesetzt. Bevor die rund 700 Massnahmen aber ausgeführt werden können, ist noch die Zustimmung des Regierungsrates erforderlich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 8,95 Millionen Franken und werden über den Strassenfonds finanziert. Der Abschluss der akustischen Projekte für Gebäude an Staatsstrassen wird im Jahr 2016 erwartet.

1) A) 33 Einsprachen sind Nachmeldungen, und es konnte in guter Zusammenarbeit mit den Betroffenen nachträglich noch ein akustisches Projekt erarbeitet werden (Konsenslösungen).

B) 9 Einsprachen sind Anträge auf Projektänderung, und es konnte mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung für die Korrektur dieser Projekte gefunden werden (Kulanzlösungen).

C) 10 Einsprachen sind Anträge auf Projektänderung oder unberechtigte Nachmeldungen. Diese Anträge gehen über den übergeordneten gesetzlichen Rahmen oder kantonalen Vorgaben hinaus, und es kann aus diesem Grund weder eine Konsens- noch eine Kulanzlösung zugelassen werden.

D) 1 Einsprache bzw. Liegenschaft ist für die weitere Projektierung zurückgestellt und wird später festgesetzt.

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