Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Strassenlärmsanierung der Kommunalstrassen in Winterthur

25.05.2018
Nachdem die Lärmsanierung an Staatsstrassen in Winterthur abgeschlossen werden konnte, erfolgt nun die Sanierung der kommunalen Strassen. Den Vorgaben der Lärmschutzverordnung folgend wird den Massnahmen an der Quelle im Rahmen von Temporeduktionen besonderer Stellenwert zugeordnet. Der Stadtrat hat dazu bereits im Mai 2017 für sechs betroffene Strassen die Einführung von Tempo-30-Zonen prüfen lassen.

Nachdem die Lärmsanierung an Staatsstrassen in Winterthur abgeschlossen werden konnte, erfolgt nun die Sanierung der kommunalen Strassen. Den Vorgaben der Lärmschutzverordnung folgend wird den Massnahmen an der Quelle im Rahmen von Temporeduktionen besonderer Stellenwert zugeordnet. Der Stadtrat hat dazu bereits im Mai 2017 für sechs betroffene Strassen die Einführung von Tempo-30-Zonen prüfen lassen.

Im Rahmen der Überprüfung im Mai 2017 wurde festgestellt, dass die massgebenden Immissionen an der Florenstrasse tiefer sind als ursprünglich angenommen. Da nach aktueller Berechnung keine Liegenschaften von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, besteht entsprechend aktuell auch kein Handlungszwang für die Einführung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen. Auf eine Geschwindigkeitsreduktion im Rahmen des Strassenlärmsanierungsprojektes wird daher an der Florentrasse verzichtet.

Neben der Talackerstrasse (Abschnitt Römer- bis Frauenfelderstrasse), auf der mittlerweile bereits eine Tempo-30-Zone rechtskräftig  festgesetzt wurde, werden für folgende Abschnitte Geschwindigkeitsreduktionen angeordnet: Bachtelstrasse, Schaffhauser-/Ruhtalstrasse (Abschnitt Wülflinger- bis Neuwiesenstrasse), Pflanzschulstrasse (zwischen Römer- und Tösstalstrasse) sowie Oberer Deutweg.

Für verbleibende Grenzwertüberschreitungen werden den betroffenen Liegenschafteneigentümerinnen und Liegenschafteneigentümern Beiträge an Schallschutzfenster angeboten. Zwischen April und August 2017 wurden dazu Fragebögen an die Betroffenen verschickt; von diesen haben 35 Prozent Interesse am freiwilligen Programm geäussert. In der Folge konnten die Lärmsanierungsprojekte für die Strassenlärmsanierung der Kommunalstrassen fertiggestellt werden. Der Stadtrat hat diese nun zustimmend zur Kenntnis genommen, vom 25. Mai bis 22. Juni 2018 sind sie öffentlich aufgelegt.

Das Sanierungsprogramm der Kommunalstrassen in Winterthur orientiert sich an den Vorgaben der Baudirektion (Fachstelle für Lärmschutz Kanton Zürich) und der Volkswirtschaftsdirektion. Die Gesamtkosten von etwa 1,2 Millionen Franken werden abzüglich anrechenbarer Bundesbeiträge von der Stadt Winterthur als Eigentümerin der Kommunalstrassen getragen.

Fusszeile