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Strassenlärm-Sanierungsprojekt für fünf weitere Kommunalstrassen

11.06.2021
Der Stadtrat hat aufgrund von Gutachten und Massnahmenplänen beschlossen, auf fünf weiteren kommunalen Strassenabschnitten (Haldenstrasse, Kanzleistrasse, Rychenberg-strasse, Untere Briggerstrasse, Wülflingerstrasse) die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer zu senken. Das Strassenlärm-Sanierungsprojekt und die entsprechende Verkehrsanordnung liegen ab heute öffentlich auf.

Der Stadtrat hat aufgrund von Gutachten und Massnahmenplänen beschlossen, auf fünf weiteren kommunalen Strassenabschnitten (Haldenstrasse, Kanzleistrasse, Rychenbergstrasse, Untere Briggerstrasse, Wülflingerstrasse) die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer zu senken. Das Strassenlärm-Sanierungsprojekt und die entsprechende Verkehrsanordnung liegen ab heute öffentlich auf.

Die Lärmschutz-Verordnung verlangt, dass Strassen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, lärmsaniert werden müssen. Dazu können Temporeduktionen gehören.

Aufgrund zahlreicher gutgeheissener Einsprachen beschloss der Stadtrat vor einem Jahr, dass das Strassenlärm-Sanierungsprojekt für die Kommunalstrassen Haldenstrasse, Kanzleistrasse, Rychenbergstrasse (Abschnitt Haldenstrasse bis Talackerstrasse), Untere Briggerstrasse und Wülflingerstrasse (Abschnitt Salomon-Hirzel-Strasse bis Zypressenstrasse) überarbeitet und neu aufgelegt werden soll.

Das Tiefbauamt und das Baupolizeiamt haben das Projekt inzwischen überarbeitet. Zusätzlich zu den erwähnten Strassen resp. Strassenabschnitten wurde der von einer Staatsstrasse zur Kommunalstrasse abklassierte Abschnitt der Wieshofstrasse (Wülflingerstrasse bis Wässerwiesenstrasse) in das Sanierungsprojekt integriert.

Weil es in den entsprechenden Gutachten und Massnahmenplänen als zweckmässig eingestuft und empfohlen wird, hat der Stadtrat für nachfolgende Strassenabschnitte beschlossen, die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren:

  • Haldenstrasse (Abschnitt Rychenberg- bis Lindstrasse)
  • Kanzleistrasse (Abschnitt Tösstal- bis Landvogt-Waser-Strasse)
  • Rychenbergstrasse (Abschnitt Halden- bis Talackerstrasse)
  • Untere Briggerstrasse (Abschnitt zwischen den Gebäuden Nr. 9 und 55)
  • Wülflingerstrasse (Abschnitt zwischen dem Gebäude Nr. 239 bis rund 40 Meter westlich der Einmündung Eulachstrasse)

Bei den verbleibenden Immissionsgrenzwertüberschreitungen an diesen Strassenabschnitten sowie an der Wieshofstrasse (Wülflingerstrasse bis Wässerwiesenstrasse) werden den Betroffenen Beiträge an Schallschutzfenster gemäss kantonalem Finanzierungsmodell angeboten.

Für den öffentlichen Verkehr sind verschiedene flankierende Massnahmen geplant. So werden zur Stabilisierung der Fahrpläne Linien 2 und 9 auf der Kanzlei- und der Tösstalstrasse zwei Fahrbahnhaltestellen angeordnet. Bei einer Fahrbahnhaltestelle muss der nachfolgende MIV seine Geschwindigkeit verlangsamen und hinter dem Bus warten. Der Vorteil ist, dass der Bus damit nach dem Halt freie Fahrt hat. Fahrbahnhaltestellen wirken somit als Busbevorzugung.

Um die infolge der Temporeduktion zu erwartenden Fahrzeitverluste auf der Rychenbergstrasse zu kompensieren, werden die Lichtsignal-Steuerungen an mehreren Knoten angepasst. Eine Kompensation der Verlustzeiten in der Abendspitze dürfte möglich sein, womit auf einen Angebotsabbau in der Abendspitze bei der Linie 10 verzichtet werden kann. In den Randverkehrszeiten, wenn die Lichtsignalanlagen zu einem Grossteil ausgeschaltet sind, besteht keine Möglichkeit, die verlängerte Fahrzeit zu kompensieren. Deshalb stellt die Stadt Winterthur im Rahmen des Fahrplanverfahrens das Begehren, dass der Zürcher Verkehrsverbund die Zusatzkosten von 60 000 Franken übernehmen soll und der Fahrplan unverändert bleibt.

Die Gesamtkosten für das Sanierungsprojekt (inkl. Schallschutzfenster) und die Signalisationsanpassungen belaufen sich auf rund 400 000 Franken. Der Bund wird sich an den Kosten mit rund 120 000 Franken beteiligen.

Das Strassenlärm-Sanierungsprojekt wird vom 11. Juni 2021 bis 12. Juli 2021 öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird auch die Verkehrsanordnung amtlich publiziert.

Die vier bereits rechtskräftigen Tempo-30-Zonen der Strassenlärmsanierung Kommunalstrassen (Bachtelstrasse, Pflanzschulstrasse, Oberer Deutweg und Schaffhauserstrasse, Abschnitt Wülflinger- bis Neuwiesenstrasse) werden noch in diesem Jahr umgesetzt.

Die Auflagedokumente für das Strassenlärm-Sanierungsprojekt und die Verkehrsanordnung mit dazugehörendem Signalisations- und Markierungsplan können unter stadt.winterthur.ch/strassenlaerm eingesehen werden.

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