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Strassenlärm-Sanierung von Staatsstrassen in Winterthur

07.02.2013
Die im Frühling 2012 gestartete lärmtechnische Beurteilung von rund 2000 Gebäuden entlang von Staatsstrassen nach Vorgabe der eidgenössischen Lärmschutzverordnung ist abgeschlossen. Mit den Sanierungsprojekten würden die Immissionsgrenzwerte in den lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden. Nun werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer über die Resultate informiert und zur Mitwirkung eingeladen.

Die im Frühling 2012 gestartete lärmtechnische Beurteilung von rund 2000 Gebäuden entlang von Staatsstrassen nach Vorgabe der eidgenössischen Lärmschutzverordnung ist abgeschlossen. Mit den Sanierungsprojekten würden die Immissionsgrenzwerte in den lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden. Nun werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer über die Resultate informiert und zur Mitwirkung eingeladen.

In den letzten 20 Jahren wurden die Alarmwertsanierungen an den Staatsstrassen in der Stadt Winterthur abgeschlossen. Anschliessend musste die Stadt Sanierungsprojekte zur Einhaltung des Immissionsgrenzwertes ausarbeiten. Rund 2000 Gebäude in Winterthur an allen Staatsstrassen wurden nach den Vorgaben der Lärmschutzverordnung (LSV) beurteilt. Ein Punkt aus dieser Beurteilung betrifft auch die Erhebung des Datums der Baubewilligung. Denn nur für Gebäude mit Baubewilligungen vor dem 1.1.1985 besteht für die Stadt eine Sanierungspflicht.

Das Strassenlärm-Sanierungsprojekt ist aufgeteilt in den Bereich Lärmschutzbauwerke und Schallschutzfenster. Im Bereich Lärmschutzbauwerk ist nur ein Projekt für eine Lärmschutz-wand an der Tösstalstrasse zwischen Oberseenerstrasse und Büelhofweg geplant. Für praktisch alle anderen untersuchten Gebäude bleibt der Einbau von Schallschutzfenstern als realistische Massnahme übrig.

Die Stadt informiert nun die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer über die Sanierungs-projekte. Da es sich nur im kleinen Umfang um Alarmwertüberschreitungen, sondern um Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes handelt, ist der Einbau von Schallschutzfenstern grossenteils freiwillig. An den Einbau von Schallschutzfenster werden freiwillige Kostenbeiträge ausgerichtet, welche über den Strassenfonds finanziert werden. Mit einem Fragebogen erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer nun die Möglichkeit, mit den Projektverfasserinnen in Kontakt zu treten und entsprechende Beiträge zu beantragen.

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