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Strassenbauprojekt Etzbergkreisel festgesetzt

13.01.2023
Die Verkehrssicherheit beim Etzbergkreisel wird durch geringe bauliche Anpassungen und Flächenmarkierungen erhöht. Zudem wird die Bushaltestelle Etzberg gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes umgestaltet. Der Stadtrat hat das Projekt festgesetzt und eine Einsprache gutgeheissen. Auf die restlichen zwei Einsprachen ist der Stadtrat nicht eingetreten. Mit der Projektfestsetzung hat der Stadtrat 470 000 Franken als gebundene Ausgaben und 150 000 Franken als neue Ausgaben bewilligt.

Die Verkehrssicherheit beim Etzbergkreisel wird durch geringe bauliche Anpassungen und Flächenmarkierungen erhöht. Zudem wird die Bushaltestelle Etzberg gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes umgestaltet. Der Stadtrat hat das Projekt festgesetzt und eine Einsprache gutgeheissen. Auf die restlichen zwei Einsprachen ist der Stadtrat nicht eingetreten. Mit der Projektfestsetzung hat der Stadtrat 470 000 Franken als gebundene Ausgaben und 150 000 Franken als neue Ausgaben bewilligt.

Durch die baulichen Anpassungen am Etzbergkreisel kann die Sicherheit an einem Unfallschwerpunkt für den Fahrradverkehr verbessert werden. Das Projekt sieht vor, dass die Fahrspurbreite im Kreisel optisch mittels einer Flächenmarkierung von heute 6 auf 4,5 Meter verschmälert wird. Zudem werden die Ein- und Ausfahrten auf 3,5 und 4 Meter verkleinert. Mit diesen Massnahmen wird die Fahrgeschwindigkeit des motorisierten Verkehrs innerhalb des Kreisels sowie in den Ein- und Ausfahrten reduziert, wodurch die Hauptursache für die Unfallhäufung eliminiert wird. Zusätzlich wird das Überholen der Velofahrerinnen und Velofahrer durch motorisierte Verkehrsteilnehmende in den Ein- und Ausfahrtsbereichen verhindert.

Die Haltekanten der Bushaltestelle Etzberg werden gemäss der Angebotsstrategie von Stadtbus für Doppelgelenkbusse verlängert. Die Höhe der beiden Haltekanten und die Breite der Einstiegsbereiche werden gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes ausgestaltet.

Der Stadtrat hat im Rahmen der Projektfestsetzung eine Einsprache einer beschwerde- und klageberechtigten Behindertenorganisation gutgeheissen. Auf die restlichen zwei Einsprachen von Verkehrsverbänden und Privatpersonen ist der Stadtrat wegen fehlender Legitimation nicht eingetreten.

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