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Städtischer Beitrag an Treuhanddienste für Menschen mit Behinderung

11.03.2022
Menschen mit Behinderung in einer schwierigen finanziellen Situation sollen weiterhin die Treuhanddienste der Pro Infirmis in Anspruch nehmen können. Deshalb unterstützt der Stadtrat einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von 50 000 Franken an die Pro Infirmis Zürich.

Menschen mit Behinderung in einer schwierigen finanziellen Situation sollen weiterhin die Treuhanddienste der Pro Infirmis in Anspruch nehmen können. Deshalb unterstützt der Stadtrat einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von 50 000 Franken an die Pro Infirmis Zürich.

Beim Treuhanddienst von Pro Infirmis handelt es sich um ein niederschwelliges und spezialisiertes Angebot für Menschen mit einer Behinderung. Freiwillige unterstützen Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre finanziellen und administrativen Aufgaben zuverlässig und selbstständig zu erledigen. Die Freiwilligen stehen in engem Kontakt mit den Klientinnen und Klienten und helfen, die Steuererklärung auszufüllen, Zahlungen zu erledigen oder ein Budget zu erstellen.

Mit der Dienstleistung der Pro Infirmis sollen die Eigenständigkeit, die Selbstbestimmung und die soziale Integration der Ratsuchenden gestärkt werden, indem ihre Ressourcen gefördert werden. Längerfristig sollen Menschen mit Behinderung ihre administrativen Aufgaben so weit wie möglich allein erledigen können.

Der Treuhanddienst ist ein wichtiges Angebot im Sozialwesen und entlastet auch städtische Stellen. Deshalb unterstützt der Stadtrat Pro Infirmis mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag in der Höhe von 50 000 Franken. Damit wird das bereits bestehende Leistungsangebot in vergleichbarem Rahmen fortgeführt.

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