Städtischer Beitrag an Treuhanddienste für Menschen mit Behinderung
Behinderte Menschen in einer schwierigen finanziellen Situation sollen auch weiterhin die Treuhanddienste der Pro Infirmis in Anspruch nehmen können. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat für die Jahre 2018 bis 2021 einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von 50 000 Franken an die Pro Infirmis Zürich.
Beim Treuhanddienst von Pro Infirmis handelt es sich um ein niederschwelliges und spezialisiertes Angebot für Menschen mit einer Behinderung. Freiwillige unterstützen Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre finanziellen und administrativen Aufgaben zuverlässig und selbstständig zu erledigen. Die Freiwilligen stehen in engem Kontakt mit den Klientinnen und Klienten und helfen, die Steuererklärung auszufüllen, Zahlungen zu erledigen oder ein Budget zu erstellen.
Mit der Dienstleistung der Pro Infirmis sollen die Eigenständigkeit, die Selbstbestimmung und die soziale Integration durch die Förderung der Ressourcen der Ratsuchenden gestärkt werden. Längerfristig sollen Menschen mit Behinderung ihre administrativen Aufgaben so weit wie möglich allein erledigen können.
Der Treuhanddienst ist ein wichtiges Angebot im Sozialwesen und entlastet auch städtische Stellen. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat für die Jahre 2018 bis 2021 einen jährlich wiederkehrenden Beitrag an die Pro Infirmis in der Höhe von 50 000 Franken. Damit wird die bereits bestehende Leistungsvereinbarung in vergleichbarem Rahmen fortgeführt.