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Städtische Defizitgarantie für Frauenhaus nicht mehr notwendig

04.09.2020
Der Stadtrat von Winterthur beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Defizitgarantie für das Frauenhaus Winterthur aufzuheben. Sie ist nicht mehr nötig, weil der Kanton seit Anfang 2020 die Finanzierung sicherstellt.

Der Stadtrat von Winterthur beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Defizitgarantie für das Frauenhaus Winterthur aufzuheben. Sie ist nicht mehr nötig, weil der Kanton seit Anfang 2020 die Finanzierung sicherstellt.

Seit 35 Jahren ist die Stadt Winterthur jährlich für das Defizit des Frauenhauses Winterthur aufgekommen und hat damit den Betrieb sichergestellt. Bereits 2015 hat der Kanton die Opferhilfe-Tarife erhöht. Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention sind nun explizit die Kantone verantwortlich für eine ausreichende Finanzierung der Frauenhäuser. Der Kanton Zürich hat deshalb seinen Sockelbeitrag an das Frauenhaus Winterthur von 150 000 Franken auf 410 000 Franken erhöht. Damit ist die Finanzierung des Frauenhauses selbst bei sehr niedriger Auslastung sichergestellt. Eine Defizitgarantie von Winterthur als Standortgemeinde ist nicht mehr notwendig. Da das Frauenhaus Winterthur hilfesuchende Frauen und Kinder aus dem ganzen Kanton und auch anderen Kantonen aufnimmt, ist eine kantonale Finanzierung auch sachgerecht.

Die Stadt Winterthur zahlt nach wie vor Beiträge für Winterthurerinnen, die im Frauenhaus Schutz suchen: Die Sozialhilfe übernimmt die Kosten für die Aufenthalte von Frauen und Kindern mit Wohnsitz in Winterthur, wenn die Beiträge der Opferhilfe nicht ausreichen.

Wichtige Institution gegen häusliche Gewalt

Das Frauenhaus Winterthur ist eine wichtige Institution im etablierten Netzwerk gegen häusliche Gewalt, dem diverse staatliche und private Institutionen und Organisationen angehören und das durch die Stadt Winterthur auf vielfältige Weise unterstützt wird.

Mit der Aufhebung der städtischen Defizitgarantie wird der Betrieb des Frauenhauses in keiner Weise gefährdet. Das kantonale Finanzierungsmodell gewährleistet seit 1. Januar 2020 eine ausreichende Finanzierung des Betriebs.  

Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

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