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Stadtwerk geht konsequenter gegen säumige Zahler vor

23.09.2019
Seit diesem Jahr wird ein neuer Inkassoprozess bei Stadtwerk Winterthur umgesetzt. Wer seine Stromrechnung auch nach mehreren Mahnungen und weiteren erfolglosen Aufforderungen nicht bezahlt, muss neu damit rechnen, dass der Strom abgestellt wird.

Seit diesem Jahr wird ein neuer Inkassoprozess bei Stadtwerk Winterthur umgesetzt. Wer seine Stromrechnung auch nach mehreren Mahnungen und weiteren erfolglosen Aufforderungen nicht bezahlt, muss neu damit rechnen, dass der Strom abgestellt wird.

Stadtwerk Winterthur hat den Inkassoprozess für säumige Zahlerinnen und Zahler angepasst. Er ist konsequenter geworden: Neu wird von der in der Verordnung für die Abgabe von Elektrizität (VAE, 2011) verankerten Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Strom bei ausstehenden Zahlungen als letztmögliche Massnahme abzustellen. Bevor es aber so weit kommt, wird die betroffene Kundschaft mehrfach schriftlich und persönlich gemahnt. Bei den persönlichen Kontakten wird insbesondere geprüft, ob es im Einzelfall verhältnismässig ist, die Energiezufuhr zu unterbrechen. Nach diesen sorgfältigen und mehrstufigen Abklärungen unterbrechen die Fachleute von Stadtwerk Winterthur als letzte Konsequenz die Stromzufuhr.

Betroffene Kundschaft ist gesprächsbereit

Im neuen Inkassoprozess haben sich insbesondere die persönlichen Kontakte bewährt. Im Gespräch mit der Kundschaft lassen sich zum Beispiel Zahlungsmodalitäten finden, die tragbar sind. Zudem werden Härtefälle durch die mehrmaligen persönlichen Kontaktnahmen vermieden. Die Aussicht auf einen möglichen Stromunterbruch ist wirksamer als ein Betreibungsverfahren. Mit dem neuen Verfahren sind 2019 bisher knapp 50 000 Franken der ausstehenden Beträge bezahlt worden.

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