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Stadtverwaltung erhält zeitgemässes Parkplatzreglement

27.11.2013
Das Parkplatzreglement für das Personal der Stadt Winterthur vom 30. Oktober 1996 ist revisionsbedürftig und soll auf Anfang Februar 2014 durch eine zeitgemässe Regelung abgelöst werden. Im Zentrum steht die Erhöhung der Benützungstarife auf ein marktübliches Niveau. Ferner dürfen die Parkplätze nur noch während der Arbeitszeit genutzt werden.

Das Parkplatzreglement für das Personal der Stadt Winterthur vom 30. Oktober 1996 ist revisionsbedürftig und soll auf Anfang Februar 2014 durch eine zeitgemässe Regelung abgelöst werden. Im Zentrum steht die Erhöhung der Benützungstarife auf ein marktübliches Niveau. Ferner dürfen die Parkplätze nur noch während der Arbeitszeit genutzt werden.

Das geltende Reglement des Stadtrates, das die Benützung von Verwaltungsparkplätzen durch das Personal der Stadt Winterthur regelt, ist mehr als fünfzehn Jahre alt und nicht mehr zeitge-mäss. Heute bezahlen städtische Mitarbeitende für einen Parkplatz, den sie auch in der Freizeit benützen können, maximal 50 Franken pro Monat. Das liegt weit unter den marktüblichen Kosten für einen Parkplatz in Winterthur. Vielerorts können städtische Angestellte sogar kostenlos auf Verwaltungsgrund parkieren. Das ist unbefriedigend: Einerseits werden dadurch der motorisierte Pendlerverkehr und damit die Belastung des ohnehin schon an seine Kapazitätsgrenzen stossenden städtischen Strassennetzes geradezu gefördert. Das ist mit dem Postulat einer umwelt- und sozialverträglicheren Mobilität und den Zielen des städtischen Gesamtverkehrskonzepts nicht vereinbar. Darüber hinaus werden die mit ihrem Motorfahrzeug pendelnden Mitarbeitenden gegenüber jenen bevorzugt, die mit dem öffentlichen Verkehr, dem Velo oder zu Fuss zur Arbeit kommen. Diese profitieren von keiner direkten oder indirekten Vergünstigung ihrer Mobilitätskosten. Schliesslich entgehen der Stadt durch die nicht mehr zeitgemässe Bewirtschaftung erhebliche Einnahmen in die Stadtkasse.

Das neue Parkplatzreglement knüpft, wie die aktuelle Fassung, an den Grundsatz an, wonach die städtischen Mitarbeitenden für ihren täglichen Arbeitsweg möglichst den öffentlichen Verkehr oder das Velo nutzen oder zu Fuss gehen sollen. Ein wichtiges Anliegen der Revision war es, diesen Grundsatz im Rahmen der Neuregelung der Parkplatzvergabe und -benützung noch stärker zu konkretisieren. Kernstück ist die Einführung marktüblicher Parkplatztarife. Neu wird zudem zwischen gedeckten und ungedeckten Parkfeldern unterschieden. Ferner soll die Parkplatzbenützung künftig nur noch während der Arbeitszeit gestattet sein. Zudem wird auch das Parkieren von Leicht- und Kleinmotorfahrzeugen sowie Motorrädern kostenpflichtig. Die Parkplätze werden schliesslich nur noch ausnahmsweise fest zugeteilt; der Regelfall ist neu die Benützung von Pool-Parkplätzen.

Ein umfassendes Mobilitätsmanagement für die Stadtverwaltung, das neben der Modernisierung des Parkplatz-Reglements auch finanzielle Anreize für das Personal zum Umstieg auf den öffentlichen Verkehr beziehungsweise den Langsamverkehr vorsah, fand in der vorberatenden Kommission des Grossen Gemeinderates nicht die nötige Unterstützung.

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